. "348440"^^ . "145848586"^^ . . . . . . . . "Die Volksversammlung, (griechisch \u1F10\u03BA\u03BA\u03BB\u03B7\u03C3\u03AF\u03B1, ekklesia; lateinisch comitia (pl.) f\u00FCr die verschiedenen Versammlungen) ist die \u00F6ffentliche Zusammenkunft der B\u00FCrger eines Staates oder einer sonstigen Gebietsk\u00F6rperschaft (etwa einer Gemeinde) zu verschiedenen politischen Zwecken. Im alten germanischen Recht wird f\u00FCr Volksversammlungen der Begriff Thing gebraucht. Er hat sich unter anderem im isl\u00E4ndischen Althing sowie an einigen Orten in der Schweiz in Form der Landsgemeinde (z.B. Landsgemeinde (Glarus)) bzw. auf lokaler Ebene in kleineren Gemeinden als Gemeindeversammlung erhalten."@de . "Volksversammlung"@de . . . . . . . "Die Volksversammlung, (griechisch \u1F10\u03BA\u03BA\u03BB\u03B7\u03C3\u03AF\u03B1, ekklesia; lateinisch comitia (pl.) f\u00FCr die verschiedenen Versammlungen) ist die \u00F6ffentliche Zusammenkunft der B\u00FCrger eines Staates oder einer sonstigen Gebietsk\u00F6rperschaft (etwa einer Gemeinde) zu verschiedenen politischen Zwecken. Zu diesen k\u00F6nnen die \u00F6ffentliche Diskussion politischer Fragen, deren Entscheidung durch Abstimmung, die Wahl von politischen Amtstr\u00E4gern oder andere Handlungen geh\u00F6ren. Die Volksversammlung ist der institutionelle Gegenentwurf zu den modernen Parlamenten der repr\u00E4sentativen Demokratie, in denen eigens berufene und in der Regel hauptamtliche Volksvertreter zu politischen Beratung und Entscheidung zusammenkommen und von deren T\u00E4tigkeit der normale B\u00FCrger in der Regel ausgeschlossen ist. Der geschichtliche Ursprung der Volksversammlungen liegt in der Antike, vor allem im antiken Griechenland, wo zahlreiche Stadtstaaten (poleis) \u00FCber diese mal mehr mal weniger f\u00F6rmliche Einrichtung der \u1F10\u03BA\u03BA\u03BB\u03B7\u03C3\u03AF\u03B1, verf\u00FCgten. Am bekanntesten ist sicherlich die athenische Volksversammlung (siehe attische Demokratie), an der alle athenischen Vollb\u00FCrger teilnehmen durften und die mehrmals im Monat an festem Ort zusammentrat, um die wichtigsten Belange des Staates zu entscheiden. Doch auch in der R\u00F6mischen Republik existierten Volksversammlungen, am bedeutendsten unter ihnen die Comitia Centuriata. Im alten germanischen Recht wird f\u00FCr Volksversammlungen der Begriff Thing gebraucht. Er hat sich unter anderem im isl\u00E4ndischen Althing sowie an einigen Orten in der Schweiz in Form der Landsgemeinde (z.B. Landsgemeinde (Glarus)) bzw. auf lokaler Ebene in kleineren Gemeinden als Gemeindeversammlung erhalten. Volksversammlungen im Wortsinne sind in heutigen politischen Systemen nur noch \u00E4u\u00DFerst selten zu finden, da in der repr\u00E4sentativen Demokratie das souver\u00E4ne Wahlvolk nur noch beim Wahlakt und dann vertreten durch seine Volksvertreter (Abgeordnete), sowie durch \u201Eau\u00DFerparlamentarische\u201C Formen der politischen Einflussnahme (etwa durch Demonstrationen), an der politischen Willensbildung teilhat. In einigen Schweizer Kantonen und in kleineren Kommunen in Neuengland (beispielsweise Groveland (Massachusetts)) sind Volksversammlungen zwar noch Teil der politischen Ordnung, bilden dann jedoch mitunter das politische Machtzentrum."@de .