. "2701684"^^ . . . "Als Volksklage wird ein von stimmberechtigten B\u00FCrgern gestellter Antrag zur Normenkontrolle in Hessen bezeichnet. Dabei wird ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung dem Staatsgerichtshof zur Pr\u00FCfung auf Verfassungsm\u00E4\u00DFigkeit vorgelegt. Damit eine Volksklage zustande kommen kann, muss diese von einem Prozent der stimmberechtigten B\u00FCrger mit Unterschrift unterst\u00FCtzt werden. Die Volksklage ist in Artikel 131 Absatz 2 der hessischen Landesverfassung verankert. Die hessische Volksklage ist nicht mit der Popularklage in Bayern zu verwechseln."@de . . "137589713"^^ . "Als Volksklage wird ein von stimmberechtigten B\u00FCrgern gestellter Antrag zur Normenkontrolle in Hessen bezeichnet. Dabei wird ein Gesetz oder eine Rechtsverordnung dem Staatsgerichtshof zur Pr\u00FCfung auf Verfassungsm\u00E4\u00DFigkeit vorgelegt. Damit eine Volksklage zustande kommen kann, muss diese von einem Prozent der stimmberechtigten B\u00FCrger mit Unterschrift unterst\u00FCtzt werden. Die Volksklage ist in Artikel 131 Absatz 2 der hessischen Landesverfassung verankert. Hessen ist das einzige Bundesland in Deutschland, das diese Form der Normenkontrolle kennt. Da die Volksklage die Gesetzgebung ber\u00FChrt und ein Unterschriftenquorum voraussetzt, wird sie im weiteren Sinne zu den direktdemokratischen Instrumenten gerechnet. Die hessische Volksklage ist nicht mit der Popularklage in Bayern zu verwechseln."@de . "Volksklage"@de . . .