. . . . . . . . . "Volkseigentum ist eine besondere Form des Eigentums, das in sozialistischen Rechtsordnungen mit einem dichotomischen Eigentumsbegriff zu finden ist. Der Begriff des Volkseigentums wird teilweise als irref\u00FChrend angesehen, weil weder das Volk Inhaber des Volkseigentums sei, noch dem Volk als Ganzem (\u201Ejedermann\u201C), sondern nur einzelnen Beliehenen das Nutzungsrecht an volkseigenen Verm\u00F6gensgegenst\u00E4nden zustehe. Als Volkseigentum (im weiteren nichtsozialistischem Sinne) werden manchmal auch Dinge benannt, an denen \u00FCberhaupt kein privates Eigentum (Luft zum Atmen, Sonnenlicht, Wind usw.) begr\u00FCndet werden kann oder die dem Rechtsverkehr entzogen sind. So darf in Brasilien oder Tunesien z. B. der Strand nicht bebaut oder von einem Hotel alleine beansprucht werden. In fr\u00FCherer Zeit \u201Egeh\u00F6rte\u201C auch die Allmende dem Dorfvolk, so dass es sein Vieh dort zur Weide bringen konnte, ohne dass die \u00E4rmeren Bauern an die reichen Bauern oder die Kirche daf\u00FCr bezahlen mussten. Ein \u00E4hnliches Verst\u00E4ndnis herrschte bei den Indianern Nordamerikas vor, die keinen Privatbesitz an Grund und Boden kannten (siehe Geschichte der First Nations#Grundlegende kulturelle Missverst\u00E4ndnisse)."@de . . . "Volkseigentum"@de . . . . . "158107026"^^ . . . . . "Volkseigentum ist eine besondere Form des Eigentums, das in sozialistischen Rechtsordnungen mit einem dichotomischen Eigentumsbegriff zu finden ist. Der Begriff des Volkseigentums wird teilweise als irref\u00FChrend angesehen, weil weder das Volk Inhaber des Volkseigentums sei, noch dem Volk als Ganzem (\u201Ejedermann\u201C), sondern nur einzelnen Beliehenen das Nutzungsrecht an volkseigenen Verm\u00F6gensgegenst\u00E4nden zustehe."@de . . . "45237"^^ .