. . . . "Das volkseigene Gut (abgek\u00FCrzt: VEG) entsprach in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) dem sowjetischen Sowchos. Es handelte sich hierbei, im Gegensatz zur Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG), um Landwirtschaftsbetriebe in staatlichem Eigentum, die oftmals aus ehemaligen privaten landwirtschaftlichen G\u00FCtern oder Dom\u00E4nen als Ergebnis der im Potsdamer Abkommen 1945 beschlossenen Bodenreform durch entsch\u00E4digungslose Enteignung der Besitzer oder durch Aufhebung langfristiger Pachtvertr\u00E4ge entstanden waren. Bezeichnungen f\u00FCr solche Betriebe waren zuerst ab 1945 Staatsgut oder Provinzialgut (in der damaligen Provinz Sachsen), danach Landesgut und erst ab August 1949 Volksgut bzw. volkseigenes Gut. Jedes VEG war direkt in die staatliche Wirtschaftsplanung eingebunden. Sie waren entweder zentral (z. B. Deutsche Akademie der Landwirtschaftswissenschaften zu Berlin, VVB Saat- und Pflanzgut, VVB Tierzucht) oder regional (Gebietsvereinigung Volkseigener Betriebe / GVVG; Universit\u00E4tsg\u00FCterdirektion, G\u00FCterdirektion der L\u00E4nder bis 1952, der Bezirke ab 1952, einem Kreis bzw. einem Ort) unterstellt. Ein volkseigenes Gut war Volkseigentum und landwirtschaftliches Gegenst\u00FCck zum volkseigenen Betrieb (VEB). Geleitet wurden sie nach dem Prinzip der Einzelleitung durch einen Betriebsleiter, ab 1956 einen Direktor. Anders als bei den LPG hielten die dort besch\u00E4ftigten Landarbeiter keine Anteile am Betrieb. Die Verg\u00FCtung der Arbeiter und Angestellten wurde durch den Rahmenkollektivvertrag (RKV) f\u00FCr volkseigene G\u00FCter und seine Anlagen geregelt. Auf den VEG wurde anfangs vor allem Tier- und Pflanzenzucht sowie Saatgutvermehrung zur Bereitstellung f\u00FCr die gesamte Landwirtschaft betrieben. Im Jahr 1960 bewirtschafteten die rund 690 VEG ca. 6,3 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfl\u00E4che der DDR. Im Zuge der allgemeinen Konzentration und Spezialisierung im Agrarwesen sank deren Anzahl allerdings bis 1980 auf 385. Auch im Bereich der volkseigenen G\u00FCter setzte wie bei den LPG ab Ende der 1960er Jahre eine politisch motivierte Trennung von Viehwirtschaft und Ackerbau ein. Es entstanden VEG Pflanzenproduktion (P) und Tierproduktion (T). Diese wurden jedoch gleichzeitig zu gr\u00F6\u00DFeren Einheiten zusammengeschlossen, so dass sich ihre Gesamtzahl von 511 im Jahr 1970 auf 465 im Jahr 1985 verringerte, w\u00E4hrend die von den VEG bewirtschaftete landwirtschaftliche Nutzfl\u00E4che mit etwa 440.000 Hektar nahezu konstant blieb. Den VEG kam im Vergleich zu den LPG oftmals eine bessere Versorgung zu, da sie als sogenannte St\u00FCtzpunkte der bevorzugten Arbeiterklasse auf dem Lande fungierten. Sie sollten insbesondere in den 1950er und 1960er Jahren die \u00DCberlegenheit der \u201Esozialistischen Produktionsweise\u201C unter Beweis stellen und auch sp\u00E4ter eine progressive Funktion einnehmen, der sie allerdings nicht immer gerecht werden konnten. Nach der Wiedervereinigung 1990 wurde das Verm\u00F6gen der VEG der Verwaltung durch die Treuhandanstalt \u00FCberstellt. In Polen entsprachen die staatlichen landwirtschaftlichen Betriebe (Pa\u0144stwowe gospodarstwo rolne, PGR) dem VEG."@de . "Das volkseigene Gut (abgek\u00FCrzt: VEG) entsprach in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) dem sowjetischen Sowchos. Es handelte sich hierbei, im Gegensatz zur Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG), um Landwirtschaftsbetriebe in staatlichem Eigentum, die oftmals aus ehemaligen privaten landwirtschaftlichen G\u00FCtern oder Dom\u00E4nen als Ergebnis der im Potsdamer Abkommen 1945 beschlossenen Bodenreform durch entsch\u00E4digungslose Enteignung der Besitzer oder durch Aufhebung langfristiger Pachtvertr\u00E4ge entstanden waren. Bezeichnungen f\u00FCr solche Betriebe waren zuerst ab 1945 Staatsgut oder Provinzialgut (in der damaligen Provinz Sachsen), danach Landesgut und erst ab August 1949 Volksgut bzw. volkseigenes Gut."@de . . . . . . . "4278303-3" . "Volkseigenes Gut"@de . . . . . . "140528"^^ . "158143679"^^ . "s"^^ .