"158144092"^^ . . "Die Verwirkungsklausel (auch kassatorische Klausel oder privatorische Klausel) im Erbrecht kann dazu f\u00FChren, dass der Erbe seinen Anspruch verliert, wenn er eine bestimmte Handlung setzt. Rechtlich werden solche Klauseln als aufl\u00F6sende Bedingung gewertet. Der Erbe wird \u201EVollerbe\u201C (mit allen Rechten und Pflichten). Der Bedachte verliert jedoch in weiterer Folge die Zuwendung, sobald er gegen die Verwirkungsklausel verst\u00F6\u00DFt. Er wird enterbt mit der Folge, dass der ehemalige \u201EVollerbe\u201C zum Vorerben wird. Mit dem Eintritt der Bedingung kommt eine Nacherbschaft zum Tragen. Die Auslegung der Verwirkungsklausel birgt unter Umst\u00E4nden erhebliches Konfliktpotenzial in sich und kann dem vom Erblasser haupts\u00E4chlich gew\u00FCnschten Zweck, den Frieden unter den Erben nach seinem Tod zu gew\u00E4hrleisten, entgegenwirken."@de . . . . "8270555"^^ . "Verwirkungsklausel (Erbrecht)"@de . . "Die Verwirkungsklausel (auch kassatorische Klausel oder privatorische Klausel) im Erbrecht kann dazu f\u00FChren, dass der Erbe seinen Anspruch verliert, wenn er eine bestimmte Handlung setzt. Rechtlich werden solche Klauseln als aufl\u00F6sende Bedingung gewertet. Der Erbe wird \u201EVollerbe\u201C (mit allen Rechten und Pflichten). Der Bedachte verliert jedoch in weiterer Folge die Zuwendung, sobald er gegen die Verwirkungsklausel verst\u00F6\u00DFt. Er wird enterbt mit der Folge, dass der ehemalige \u201EVollerbe\u201C zum Vorerben wird. Mit dem Eintritt der Bedingung kommt eine Nacherbschaft zum Tragen."@de . .