. . . . . . "142757214"^^ . "Verwaltungshoheit ist ein Rechtsbegriff im Steuer- und im Staatsrecht. Im Steuerrecht gibt die Verwaltungshoheit dar\u00FCber Auskunft, wer die Steuern erhebt, sprich die Gesetze vollzieht. Nicht verwechselt werden darf die Verwaltungshoheit mit der Ertragshoheit, die dar\u00FCber Auskunft gibt, welche Gebietsk\u00F6rperschaft in den Genuss der Steuern kommt."@de . . "Verwaltungshoheit"@de . . "1685975"^^ . . "Verwaltungshoheit ist ein Rechtsbegriff im Steuer- und im Staatsrecht. Im Steuerrecht gibt die Verwaltungshoheit dar\u00FCber Auskunft, wer die Steuern erhebt, sprich die Gesetze vollzieht. Nicht verwechselt werden darf die Verwaltungshoheit mit der Ertragshoheit, die dar\u00FCber Auskunft gibt, welche Gebietsk\u00F6rperschaft in den Genuss der Steuern kommt. Im Staatsrecht z\u00E4hlt sie zur Exekutive und ist eines von mehreren Hoheitsrechten der Staatsgewalt. Zur Sicherung des \u00F6ffentlichen Lebens kann sie auf andere Staaten oder supranationale Organisationen \u00FCbertragen werden, sofern der betreffende Staat oder eine staatliche K\u00F6rperschaft dieses Hoheitsrecht nicht ausf\u00FChren kann. Kommt die \u00DCbertragung von Hoheitsrechten einer Annexion gleich oder ber\u00FChrt sie in anderer Weise die Souver\u00E4nit\u00E4t eines Staates oder das Selbstbestimmungsrecht der V\u00F6lker, ist sie Gegenstand des internationalen Rechts beziehungsweise des V\u00F6lkerrechts. Im Falle Kosovos wurde einer UN-\u00DCbergangsverwaltung die Verwaltungshoheit \u00FCbertragen."@de .