"Die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ist eine Straftat, die in Deutschland in \u00A7 189 StGB normiert ist und mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. Gem\u00E4\u00DF \u00A7 194 Absatz 2 StGB handelt es sich bei dem Vergehen um ein Antragsdelikt; das Antragsrecht steht den in \u00A7 77 Abs. 2 StGB genannten Angeh\u00F6rigen zu."@de . "149371120"^^ . . . . "Die Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ist eine Straftat, die in Deutschland in \u00A7 189 StGB normiert ist und mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet wird. Gem\u00E4\u00DF \u00A7 194 Absatz 2 StGB handelt es sich bei dem Vergehen um ein Antragsdelikt; das Antragsrecht steht den in \u00A7 77 Abs. 2 StGB genannten Angeh\u00F6rigen zu."@de . . "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener"@de . . "9108866"^^ . .