. . . . . . . . . "Vertrag von Andelot"@de . . "Der Vertrag von Andelot von 587 war eine \u00DCbereinkunft zwischen den K\u00F6nigen zweier Teilreiche des merowingischen Frankenreiches, Austrasien und Orl\u00E9ans (Burgund). Er regelte die Aufteilung fr\u00FCher strittiger Gebiete zwischen den beiden Reichen und die Nachfolge f\u00FCr den Fall, dass beim Tod eines K\u00F6nigs kein m\u00FCndiger Sohn als Erbe vorhanden war. Da K\u00F6nig Guntram I., der das merowingische Teilreich von Orl\u00E9ans (Burgund) regierte, ohne Erben war \u2013 seine vier S\u00F6hne waren bereits gestorben \u2013, musste er eine ausw\u00E4rtige Regelung f\u00FCr seine Nachfolge finden. Er hatte bereits 577 seinen Neffen Childebert II., den damals noch unm\u00FCndigen Herrscher des Teilreichs Austrasien, dessen Vater 575 ermordet worden war, als k\u00FCnftigen Erben adoptiert. 585, als Childebert mit f\u00FCnfzehn Jahren m\u00FCndig wurde, hatte er das B\u00FCndnis mit Austrasien und die Erbregelung in einer neuen Vereinbarung bekr\u00E4ftigt. 587 war es in Austrasien zu einer ausgedehnten Verschw\u00F6rung von Gro\u00DFen gekommen, die darauf abzielte, Childebert zu ermorden und dann seine beiden S\u00F6hne, die noch Kleinkinder waren, formal zu K\u00F6nigen einzusetzen; dann h\u00E4tten die Verschw\u00F6rer faktisch die Macht \u00FCbernommen. Die Aufdeckung der Verschw\u00F6rung zeigte, wie gef\u00E4hrdet die Stellung des jugendlichen K\u00F6nigs war. Im Teilreich Neustrien war nach der Ermordung des dortigen Merowingerk\u00F6nigs Chilperich I. 584 dessen Sohn Chlothar II., der ebenfalls noch ein Kleinkind war, Nachfolger geworden. Diese Entwicklungen zeigten, dass der Fortbestand der Merowingerherrschaft im Frankenreich bedroht war. Um dieser Gefahr entgegenzuwirken, schloss Guntram am 28. November 587 mit Childebert und dessen Mutter, der K\u00F6nigin Brunichild, in Andelot-Blancheville bei Langres einen Vertrag. Darin wurde vereinbart, dass im Falle von Childeberts Tod Guntram dessen S\u00F6hne unter seinen Schutz nehmen und deren Erbrecht sichern w\u00FCrde; Guntram verzichtete f\u00FCr diesen Fall auf einen Erbanspruch, den er als Onkel Childeberts geltend machen k\u00F6nnte. Im Fall von Guntrams Tod sollte Childebert dessen Reich erben. Ein Erbanspruch Chlothars II., der ebenfalls ein Neffe Guntrams war, sollte also ausgeschlossen werden. Auf Grund des \u00DCbereinkommens erbte nach Guntrams Tod (28. M\u00E4rz 592) Childebert II. das Reich Burgund; am 29. M\u00E4rz 592 trat er dort die Herrschaft an. Den Text des Abkommens \u00FCberliefert der Geschichtsschreiber Gregor von Tours."@de . . "Der Vertrag von Andelot von 587 war eine \u00DCbereinkunft zwischen den K\u00F6nigen zweier Teilreiche des merowingischen Frankenreiches, Austrasien und Orl\u00E9ans (Burgund). Er regelte die Aufteilung fr\u00FCher strittiger Gebiete zwischen den beiden Reichen und die Nachfolge f\u00FCr den Fall, dass beim Tod eines K\u00F6nigs kein m\u00FCndiger Sohn als Erbe vorhanden war. Auf Grund des \u00DCbereinkommens erbte nach Guntrams Tod (28. M\u00E4rz 592) Childebert II. das Reich Burgund; am 29. M\u00E4rz 592 trat er dort die Herrschaft an. Den Text des Abkommens \u00FCberliefert der Geschichtsschreiber Gregor von Tours."@de . . . . "140527792"^^ . "2287990"^^ .