. "Versicherungspflichtgrenze"@de . "Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze, ist in Deutschland eine Sozialversicherungs-Rechengr\u00F6\u00DFe, die bestimmt, ab welcher H\u00F6he des j\u00E4hrlichen Arbeitsentgelts (bzw. Rente) ein Arbeitnehmer (oder Rentner) nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein muss. Der Versicherte kann sich dann entscheiden, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze grenzt damit den Markt zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ab und ist daher seit vielen Jahrzehnten Gegenstand gesundheitspolitischer Kontroversen. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze muss nicht mit der Beitragsbemessungsgrenze \u00FCbereinstimmen. So liegt in Deutschland seit 2003 die allgemeine Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung deutlich \u00FCber der Beitragsbemessungsgrenze. Als Jahresarbeitsentgelt gilt entweder das aktuell vertraglich vereinbarte Brutto-Jahresgehalt oder, falls ein Monatsgehalt vereinbart ist, das Zw\u00F6lffache des letzten vereinbarten Monatsgehalts (zzgl. Urlaubs-, Weihnachtsgeld und \u00E4hnlicher Zuschl\u00E4ge). Das bedeutet, dass f\u00FCr einen Arbeitnehmer, der von Januar bis November monatlich 2.400 \u20AC und im Dezember durch Gehaltssteigerung 2.500 \u20AC brutto bekommen hat, zum 31. Dezember ein Jahresarbeitsentgelt von 30.000 \u20AC (2.500 \u20AC x 12 Monate) zugrunde zu legen ist, sofern er auch im n\u00E4chsten Jahr monatlich 2.500 \u20AC bekommen wird. Es wird nicht das tats\u00E4chlich im Jahr erhaltene Entgelt summiert, also nicht 11 * 2.400 \u20AC + 2.500 \u20AC = 28.900 \u20AC. Diese Rechnung w\u00E4re nur dann zutreffend, wenn der Arbeitnehmer neben seinem Gehalt von 2.400 \u20AC ein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld von 100 \u20AC erhalten h\u00E4tte und im Januar wieder nur 2.400 \u20AC erhielte."@de . . "466111"^^ . . . . "Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze, ist in Deutschland eine Sozialversicherungs-Rechengr\u00F6\u00DFe, die bestimmt, ab welcher H\u00F6he des j\u00E4hrlichen Arbeitsentgelts (bzw. Rente) ein Arbeitnehmer (oder Rentner) nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein muss. Der Versicherte kann sich dann entscheiden, in eine private Krankenversicherung zu wechseln. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze grenzt damit den Markt zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung ab und ist daher seit vielen Jahrzehnten Gegenstand gesundheitspolitischer Kontroversen."@de . . . . "154761797"^^ .