. . . . . . . "4063173-4" . . . . . . . "Versicherung (Kollektiv)"@de . . . . . . . "s"^^ . . "Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risiko\u00FCbernahme (Versicherungsprinzip oder \u00C4quivalenzprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Versicherungsbeitrag) in die Kapitalsammelstelle Versicherer ein, um beim Eintreten eines entsprechenden Schadens, dem Versicherungsfall, aus dieser Kapitalsammelstelle einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht das Verm\u00F6gen der Kapitalsammelstelle bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Sch\u00E4den statistisch absch\u00E4tzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs ben\u00F6tigte Beitrag bestimmbar ist."@de . "1533015"^^ . . . . "Mit Versicherung (veraltet Assekuranz) wird das Grundprinzip der kollektiven Risiko\u00FCbernahme (Versicherungsprinzip oder \u00C4quivalenzprinzip) bezeichnet: Viele zahlen einen Geldbetrag (= Versicherungsbeitrag) in die Kapitalsammelstelle Versicherer ein, um beim Eintreten eines entsprechenden Schadens, dem Versicherungsfall, aus dieser Kapitalsammelstelle einen Schadenausgleich zu erhalten. Da der Versicherungsfall nur bei wenigen Versicherten eintreten wird, reicht das Verm\u00F6gen der Kapitalsammelstelle bei bezahlbarem Beitrag aus. Voraussetzung ist, dass der Umfang der Sch\u00E4den statistisch absch\u00E4tzbar ist und demnach mit versicherungsmathematischen Methoden der von jedem Mitglied des Kollektivs ben\u00F6tigte Beitrag bestimmbar ist."@de . . . "158732240"^^ . . . . .