. . . . "Durch die Verordnung zur Erg\u00E4nzung der Strafvorschriften zum Schutz der Wehrkraft des Deutschen Volkes vom 25. November 1939 (RGBl. I, S. 2319) wurden Wehrmittelbesch\u00E4digung, St\u00F6rung eines wichtigen Betriebs, Teilnahme an einer wehrfeindlichen Verbindung, privater Umgang mit Kriegsgefangenen und Gef\u00E4hrdung der Streitkr\u00E4fte befreundeter Staaten mit hohen Strafen bedroht. Mit Ausnahme des \u00A7 3 \u00FCber \u201Ewehrfeindliche Verbindung\u201C galten die Vorschriften im Protektorat B\u00F6hmen und M\u00E4hren auch f\u00FCr Personen, die nicht die deutsche Staatsangeh\u00F6rigkeit besa\u00DFen."@de . "Durch die Verordnung zur Erg\u00E4nzung der Strafvorschriften zum Schutz der Wehrkraft des Deutschen Volkes vom 25. November 1939 (RGBl. I, S. 2319) wurden Wehrmittelbesch\u00E4digung, St\u00F6rung eines wichtigen Betriebs, Teilnahme an einer wehrfeindlichen Verbindung, privater Umgang mit Kriegsgefangenen und Gef\u00E4hrdung der Streitkr\u00E4fte befreundeter Staaten mit hohen Strafen bedroht. Mit Ausnahme des \u00A7 3 \u00FCber \u201Ewehrfeindliche Verbindung\u201C galten die Vorschriften im Protektorat B\u00F6hmen und M\u00E4hren auch f\u00FCr Personen, die nicht die deutsche Staatsangeh\u00F6rigkeit besa\u00DFen."@de . . . . . "7078689"^^ . "158618949"^^ . . . . "Verordnung zur Erg\u00E4nzung der Strafvorschriften zum Schutz der Wehrkraft des Deutschen Volkes"@de . . .