. . . "Vergleichsmiete"@de . . . . "4187745-7" . "s"^^ . "Die Vergleichsmiete als orts\u00FCbliche Vergleichsmiete wird aus den \u00FCblichen Entgelten (geregelt in \u00A7 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten vier Jahren f\u00FCr Wohnraum vergleichbarer Art, Gr\u00F6\u00DFe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschlie\u00DFlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder ge\u00E4ndert worden sind. Nicht ber\u00FCcksichtigt wird bei der Ermittlung Wohnraum, bei dem die Mieth\u00F6he durch Gesetz (Kostenmiete) oder im Zusammenhang mit einer F\u00F6rderzusage (Bewilligungsmiete) festgelegt worden ist (sozialer Wohnungsbau, Mietpreisbindung). In den Gemeinden in Deutschland, in denen es einen Mietspiegel gibt (ca. 450 von 20.000) wird die Vergleichsmiete im Mietspiegel wiedergegeben. Existiert kein Mietspiegel, kann die Vergleichsmiete \u00FCber eine unabh\u00E4ngige Mietdatenbank (nur in Hannover), mindestens drei vergleichbare Objekte und/oder ein Sachverst\u00E4ndigengutachten vom Vermieter dem Mieter gegen\u00FCber nachgewiesen werden, \u00A7 558a Abs. 2 BGB. Die orts\u00FCbliche Vergleichsmiete ist Ma\u00DFstab f\u00FCr die Rechtm\u00E4\u00DFigkeit einer Mieterh\u00F6hung bei nicht preisgebundenem Wohnraum, wenn nicht eine Staffelmiete oder Indexmiete vereinbart wurde. Bei Gewerber\u00E4umen kann die Vergleichsmiete frei von gesetzlichen Regelungen aus Statistiken erstellt werden. So geben zuweilen die \u00F6rtlichen Industrie- und Handelskammern Auskunft \u00FCber diesen Bereich."@de . "151588609"^^ . "Die Vergleichsmiete als orts\u00FCbliche Vergleichsmiete wird aus den \u00FCblichen Entgelten (geregelt in \u00A7 558 Abs. 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten vier Jahren f\u00FCr Wohnraum vergleichbarer Art, Gr\u00F6\u00DFe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschlie\u00DFlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder ge\u00E4ndert worden sind. Nicht ber\u00FCcksichtigt wird bei der Ermittlung Wohnraum, bei dem die Mieth\u00F6he durch Gesetz (Kostenmiete) oder im Zusammenhang mit einer F\u00F6rderzusage (Bewilligungsmiete) festgelegt worden ist (sozialer Wohnungsbau, Mietpreisbindung)."@de . . "696370"^^ . . .