"Die Verfassungstheorie (auch Verfassungslehre) ist ein Themenkomplex im Spannungsfeld zwischen Staats- und V\u00F6lkerrecht, der sich durch Abstraktion von konkreten Rechtsordnungen genaugenommen au\u00DFerhalb des Rechtlichen im Bereich zwischen Staats- und Rechtstheorie bewegt. Mit diesen beiden Bereichen weist die Verfassungstheorie auch viele \u00DCberschneidungen auf, wobei sie am wenigsten trennscharf von der Staatstheorie zu unterscheiden ist; lediglich einzelne Teilbereiche lassen sich noch mit hinreichender Genauigkeit exklusiv dem einen oder dem anderen Bereich zuordnen. Daneben weist die Verfassungstheorie oft auch (aber nicht notwendigerweise) \u00DCberschneidungen mit der Demokratietheorie auf. Nicht unter dem Topos Verfassungstheorie wird die Grundrechtstheorie Alexys behandelt. Ebenso wie die Entwicklung von der Rechtsphilosophie zur Rechtstheorie oder der Staatsphilosophie und der Allgemeinen Staatslehre zur Staatstheorie handelt es sich auch bei der Verfassungstheorie eigentlich um die Fortentwicklung der Verfassungslehre, obwohl \u2013 wiederum analog den vorgenannten Bezeichnungen \u2013 auch die Begriffe Verfassungslehre und Verfassungstheorie oftmals synonym verwandt werden. \u00C4hnlich der Entwicklung der normativ-ontologischen Staatsphilosophie zur analytischen und eher pluralistischen und strukturierenden Staatstheorie basiert die Verfassungstheorie auf einem analytisch-abstrahierenden Ansatz insbes. auf Grundlage der Verfassungsgeschichte."@de . "Verfassungstheorie"@de . . . . . "155869280"^^ . . "2372082"^^ . . . . . "Die Verfassungstheorie (auch Verfassungslehre) ist ein Themenkomplex im Spannungsfeld zwischen Staats- und V\u00F6lkerrecht, der sich durch Abstraktion von konkreten Rechtsordnungen genaugenommen au\u00DFerhalb des Rechtlichen im Bereich zwischen Staats- und Rechtstheorie bewegt."@de . . .