. . . . . . . "Der Verfassungsgerichtshof (niederl\u00E4ndisch Grondwettelijk Hof,?/i franz\u00F6sisch Cour constitutionnelle) ist das belgische Verfassungsgericht. Er ist im belgischen Rechtsstaat zust\u00E4ndig f\u00FCr die Pr\u00FCfung der gesetzeskr\u00E4ftigen Rechtsnormen mit der Verfassung sowie mit den Vorschriften zur Verteilung der Zust\u00E4ndigkeiten zwischen F\u00F6deralstaat, Gemeinschaften und Regionen. Die Urteile des Verfassungsgerichtshofes sind vollstreckbar und nicht berufungsf\u00E4hig. Der Hof wurde als spezialisiertes und von der gesetzgebenden, ausf\u00FChrenden und rechtsprechenden Gewalt unabh\u00E4ngiges Rechtsprechungsorgan konzipiert. Der Hof setzt sich aus zw\u00F6lf Richtern zusammen, denen Referenten sowie zwei Kanzler beistehen. Das Verwaltungspersonal umfasst etwa f\u00FCnfzig Mitarbeiter. Im Vergleich zu den Verfassungsgerichten anderer Staaten weist der belgische Verfassungsgerichtshof einige Besonderheiten auf: Die zw\u00F6lf Richter vertreten nicht nur in ausgewogener Weise die beiden belgischen Landesteile Flandern und Wallonien, sechs von ihnen sind gar keine Volljuristen, sondern erfahrene Politiker, die die aktive Politik endg\u00FCltig verlassen haben, um die Rolle eines obersten \u201ESchiedsrichters\u201C wahrzunehmen. Das Gericht wurde am 1. Oktober 1984 im Senat unter der Bezeichnung Schiedshof (niederl\u00E4ndisch Arbitragehof, franz\u00F6sisch Cour d\u2019arbitrage) gegr\u00FCndet und tr\u00E4gt seit Mai 2007 die heutige Bezeichnung. Sitz des Gerichts ist Br\u00FCssel."@de . . "1348034"^^ . "Verfassungsgerichtshof (Belgien)"@de . . . . . . "158114605"^^ . . "Der Verfassungsgerichtshof (niederl\u00E4ndisch Grondwettelijk Hof,?/i franz\u00F6sisch Cour constitutionnelle) ist das belgische Verfassungsgericht. Er ist im belgischen Rechtsstaat zust\u00E4ndig f\u00FCr die Pr\u00FCfung der gesetzeskr\u00E4ftigen Rechtsnormen mit der Verfassung sowie mit den Vorschriften zur Verteilung der Zust\u00E4ndigkeiten zwischen F\u00F6deralstaat, Gemeinschaften und Regionen. Die Urteile des Verfassungsgerichtshofes sind vollstreckbar und nicht berufungsf\u00E4hig."@de .