. . . . . "Die Verfassung der Republik Venedig war im Wesentlichen mit der so genannten Schlie\u00DFung des Gro\u00DFen Rates (serrata) im Jahre 1297 abgeschlossen. Mit der serrata wurde der gr\u00F6\u00DFte Teil der Bev\u00F6lkerung dauerhaft von der Teilnahme an der Macht ausgeschlossen und eine oligarchische Herrschaft eines geschlossenen Kreises von Adelsfamilien installiert. Bis zum Ende der Republik 1797 blieb das Regierungssystem in seinen wesentlichen Grundz\u00FCgen bestehen, allerdings wurde es im Laufe der Jahrhunderte durch Gr\u00FCndung zahlreicher Unterbeh\u00F6rden mit wechselnden und nicht immer genau definierten Zust\u00E4ndigkeiten erg\u00E4nzt. Triebkr\u00E4fte der Verfassungsentwicklung waren die Verhinderung einer Erbmonarchie sowie das Herstellen der Machtbalance zwischen den einflussreichen Adelsfamilien und den einzelnen Regierungsorganen. Alle Staats\u00E4mter, die mit Kompetenzen verbunden waren, wurden nur auf kurze Zeit vergeben, umgekehrt hatten die auf Lebenszeit bestellten Staatsorgane, wie der Doge und die Prokuratoren, kaum Kompetenzen und wurden \u00FCberdies scharf kontrolliert.Die mit Machtkompetenzen ausgestatteten Organe kontrollierten sich gegenseitig und wurden \u00FCberdies vom Rat der Zehn \u00FCberwacht. Die Beschl\u00FCsse und Erlasse der Organe wurden von den drei Avogadori di commun auf ihre Rechtm\u00E4\u00DFigkeit \u00FCberpr\u00FCft. Kirchliche Amtstr\u00E4ger durften keine Staats\u00E4mter in der Republik bekleiden. Bemerkenswert im Vergleich zu Verfassungen moderner Republiken war die nur wenig scharfe Trennung von Legislative und Exekutive, ebenso flie\u00DFend war die Grenze zwischen Judikative und Legislative. Die Wirkungskreise wurden mit Absicht nicht abgegrenzt, sondern gesetzgebende, aus\u00FCbende und richterliche Gewalt von jedem der Magistrate irgendwie ge\u00FCbt. Die Institutionen ver\u00E4nderten und entwickelten sich w\u00E4hrend der gesamten Geschichte Venedigs. Beachtet wurde dabei stets das Prinzip einer sorgf\u00E4ltigen Austarierung von Macht und gegenseitiger Kontrolle der verschiedenen Gremien; dieses Prinzip halten Historiker als Ursache f\u00FCr die einzigartige Stabilit\u00E4t dieses Staates im unruhigen Europa. Die fr\u00FChen Institutionen sind mangels Dokumenten nur wenig erforscht, erst ab dem fr\u00FChen 13. Jahrhundert existieren umfangreiche schriftliche Quellen. Die Verfassung und die Innen- und Au\u00DFenpolitik sind seit dieser Zeit reich mit Urkunden und verschiedensten schriftlichen Quellen belegt. L\u00FCcken gibt es nur wenige. In der Dichte und ihrem Reichtum ist die Quellenlage wohl nur mit der des Vatikans zu vergleichen."@de . . . . "Die Verfassung der Republik Venedig war im Wesentlichen mit der so genannten Schlie\u00DFung des Gro\u00DFen Rates (serrata) im Jahre 1297 abgeschlossen. Mit der serrata wurde der gr\u00F6\u00DFte Teil der Bev\u00F6lkerung dauerhaft von der Teilnahme an der Macht ausgeschlossen und eine oligarchische Herrschaft eines geschlossenen Kreises von Adelsfamilien installiert."@de . . . . "2870810"^^ . . . . "158438238"^^ . "Verfassung der Republik Venedig"@de . . .