. "Im Recht der deutschen Sozialversicherung spricht man von einem Verbundtr\u00E4ger, wenn unter dem Dach einer K\u00F6rperschaft mehrere Zweige der Sozialversicherung vereinigt sind."@de . . . . . "Im Recht der deutschen Sozialversicherung spricht man von einem Verbundtr\u00E4ger, wenn unter dem Dach einer K\u00F6rperschaft mehrere Zweige der Sozialversicherung vereinigt sind."@de . . . "6769016"^^ . . "Verbundtr\u00E4ger"@de . "144677696"^^ .