. . "Vasall"@de . . "158506611"^^ . . . . . . . "s"^^ . . . "99675"^^ . . . . . . . . . . "Ein Vasall (von keltisch gwas, von lat. vassus \u201EKnecht\u201C) war im fr\u00FChen Mittelalter (5.\u22127. Jahrhundert) ein Herr, der sich freiwillig als Gefolgsmann in den Dienst eines anderen Herren stellte und sich diesem f\u00FCr bestimmte milit\u00E4rische oder diplomatische Dienstleistungen verpflichtete. Der Vasall musste eine bestimmte Anzahl an Soldaten zur Verf\u00FCgung stellen, um somit den Dienstherrn in dessen Krieg zu unterst\u00FCtzen. Die Lehnspflicht bestand aber auch aus Abgaben, zum Beispiel f\u00FCr die herrschaftlichen Kriegsdienste, oder aus \u00E4hnlichen Leistungen. Der Vasall genoss im Gegenzug den Schutz seines Lehnsherren."@de . . . . . . "Ein Vasall (von keltisch gwas, von lat. vassus \u201EKnecht\u201C) war im fr\u00FChen Mittelalter (5.\u22127. Jahrhundert) ein Herr, der sich freiwillig als Gefolgsmann in den Dienst eines anderen Herren stellte und sich diesem f\u00FCr bestimmte milit\u00E4rische oder diplomatische Dienstleistungen verpflichtete. Der Vasall musste eine bestimmte Anzahl an Soldaten zur Verf\u00FCgung stellen, um somit den Dienstherrn in dessen Krieg zu unterst\u00FCtzen. Die Lehnspflicht bestand aber auch aus Abgaben, zum Beispiel f\u00FCr die herrschaftlichen Kriegsdienste, oder aus \u00E4hnlichen Leistungen. Der Vasall genoss im Gegenzug den Schutz seines Lehnsherren. Auch ein F\u00FCrst konnte Vasall sein und sich der Oberherrschaft eines anderen F\u00FCrsten unterwerfen. Ein gutes Beispiel hierf\u00FCr ist die Beziehung des englischen zum franz\u00F6sischen K\u00F6nig im 12. Jahrhundert. Der englische K\u00F6nig hatte zahlreiche Besitzungen in Frankreich, doch diese waren alle Lehnschaften des franz\u00F6sischen K\u00F6nigs. Der K\u00F6nig von England war also dem K\u00F6nig von Frankreich als dessen Lehnsmann untertan. Als Herzog der Normandie und von Guyenne sowie Graf von Anjou, Maine, Berry, Bretagne, Touraine und Poitou war er zwar der m\u00E4chtigste Vasall in Frankreich, aber immerhin ein Vasall, also Philipp II. zu Diensten verpflichtet, obwohl sie hierarchisch gleichgestellt waren. Ein Vasall war seinem Herrn zu consilium et auxilium verpflichtet, er musste dem Lehnsherrn loyal mit Rat und Tat helfen. Falsche oder ung\u00FCnstige Ratschl\u00E4ge oder unterlassene Unterst\u00FCtzung konnten Bestrafung oder das Beenden der Vasallit\u00E4t bewirken. Es bestand eine Abh\u00E4ngigkeit zwischen Vasall und Lehnsherr. Der Vasall genoss den Schutz des Lehnsherrn, der ihn im Zweifelsfall mit allen Mitteln verteidigte. Dazu war der Lehnsherr auf die Unterst\u00FCtzung seiner Vasallen angewiesen, die ihm ein Soldatenkontingent stellten oder sich zu anderer Unterst\u00FCtzung verpflichtet hatten. Der Vasall im Feudalismus des 8. Jahrhunderts war der Vorg\u00E4nger des Lehnsmannes im sp\u00E4teren Mittelalter. Doch das Lehnswesen unterschied sich schon bald ziemlich stark von der Vasallit\u00E4t. Der Vasall war seinem Dienstherrn noch pers\u00F6nlich verpflichtet, w\u00E4hrend der Lehnsmann sich nur \u00FCber sein Lehen in die Abh\u00E4ngigkeit vom Lehnsherren begab. In manchen F\u00E4llen wurde das Lehen erblich, was in der urspr\u00FCnglichen Vasallit\u00E4t nicht vorgesehen war. Nur durch die Vergabe von eigenen L\u00E4ndereien als Lehen konnten die Landesherren des ausgehenden Mittelalters ihre Armeen unterhalten. Da sie sich auf diese Art immer mehr ihrer eigenen Hausmacht berauben mussten, im Gegenzug aber ihre Lehnsleute immer m\u00E4chtiger machten, wurde der Treueeid bald zu einer Farce, da die Lehnsherren schlie\u00DFlich ihre Lehnsleute zus\u00E4tzlich bezahlen mussten, um deren Dienstleistungen zu erhalten."@de . . "4627147-8" . .