. . "V-Person (auch V-Mann, abgek\u00FCrzt VP genannt, Mehrzahl auch V-Leute, in \u00D6sterreich auch Konfident), bezeichnet eine Verbindungs- oder Vertrauensperson, die als st\u00E4ndiger Informant eines Nachrichtendienstes, des Zolls oder der Polizei arbeitet. Dabei agiert sie unerkannt etwa in vermeintlich politisch extremen oder kriminellen Organisationen oder kriminalit\u00E4tsverd\u00E4chtigen Milieus, etwa der Drogenszene oder dem Rotlichtmilieu. Die V-Person ist abzugrenzen vom Informanten, der lediglich im Einzelfall t\u00E4tig wird, sowie vom verdeckten Ermittler, der Mitglied der Strafverfolgungsbeh\u00F6rden ist."@de . . "316429"^^ . . . . . . "V-Person (auch V-Mann, abgek\u00FCrzt VP genannt, Mehrzahl auch V-Leute, in \u00D6sterreich auch Konfident), bezeichnet eine Verbindungs- oder Vertrauensperson, die als st\u00E4ndiger Informant eines Nachrichtendienstes, des Zolls oder der Polizei arbeitet. Dabei agiert sie unerkannt etwa in vermeintlich politisch extremen oder kriminellen Organisationen oder kriminalit\u00E4tsverd\u00E4chtigen Milieus, etwa der Drogenszene oder dem Rotlichtmilieu. Die Richtlinien f\u00FCr das Strafverfahren und das Bu\u00DFgeldverfahren definieren eine V-Person als eine Person, die, ohne einer Strafverfolgungsbeh\u00F6rde anzugeh\u00F6ren, bereit ist, diese bei der Aufkl\u00E4rung von Straftaten auf l\u00E4ngere Zeit vertraulich zu unterst\u00FCtzen und deren Identit\u00E4t grunds\u00E4tzlich geheim gehalten wird. Die V-Person ist abzugrenzen vom Informanten, der lediglich im Einzelfall t\u00E4tig wird, sowie vom verdeckten Ermittler, der Mitglied der Strafverfolgungsbeh\u00F6rden ist. In j\u00FCngerer Zeit geriet die Praxis des Einsatzes von V-Personen in der rechtsextremen Szene durch deutsche Verfassungsschutz-Beh\u00F6rden vermehrt in die Kritik, insbesondere wegen des deshalb gescheiterten NPD-Verbotsverfahrens und der ungekl\u00E4rten Vorg\u00E4nge um die Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund."@de . . . . "V-Person"@de . "158264841"^^ . . . . . . . . . . . .