. . . "157177007"^^ . . . . . . . . "Urbar (Verzeichnis)"@de . . . . . . . "4062112-1" . . . . . . "Ein Urbar oder latinisiert Urbarium (Pl. Urbare bzw. Urbarien, Betonung jeweils auf dem \u201Ea\u201C) ist ein Verzeichnis \u00FCber Besitzrechte einer Grundherrschaft und zu erbringende Leistungen ihrer Grunduntertanen (Grundholden). Es ist eine bedeutende Wirtschafts- und Rechtsquelle des mittelalterlichen und fr\u00FChneuzeitlichen Lehnswesens. Auch f\u00FCr G\u00FClt- und Lagerb\u00FCcher wird der Ausdruck verwendet. Je nach Region und Schrifttr\u00E4ger sind f\u00FCr diese Verzeichnisse im deutschsprachigen Raum auch die Bezeichnungen Salbuch/Saalbuch, Berain, Heberegister, Erdbuch und (Zins)-R\u00F6del oder Rodel gel\u00E4ufig. Der Begriff Urbar leitet sich vom althochdeutschen \u201Eur-beran\u201C bzw. dem mittelhochdeutschen \u201Eerbern\u201C f\u00FCr \u201Ehervorbringen\u201C oder \u201Eeinen Ertrag bringen\u201C her. Es handelt sich um zu \u00F6konomischen, administrativen oder rechtlichen Zwecken angelegte Verzeichnisse von Liegenschaften, Abgaben und Diensten einer Grundherrschaft (z. B. eines Klosters) oder einer Villikation. Urbariale Schrifttr\u00E4ger sind, bei mitunter komplexen genealogischen Bez\u00FCgen zwischen Konzept- und Ausf\u00FChrungs- bzw. Reinschrift, entweder zu R\u00F6del (lat. rotulus) zusammengen\u00E4hte Pergamentstreifen oder, aus diesen \u00FCbertragen, lagengebundene Codices. Um ein Urbar zu erstellen, suchten im Fr\u00FChmittelalter Beauftragte des jeweiligen Grundherrn die ihnen bekannten Orte auf, in denen Anspr\u00FCche bestanden. Sie vereidigten M\u00E4nner guten Rufs und befragten sie nach den lokalen Gewohnheiten und den Verpflichtungen der ortsans\u00E4ssigen Familia. Die m\u00FCndlich und in der Volkssprache gegebenen Ausk\u00FCnfte wurden zun\u00E4chst fast ausschlie\u00DFlich in lateinische Sprache \u00FCbertragen und schriftlich dokumentiert. Meist wurde Hube f\u00FCr Hube (niederdeutsch Hufe) mit den sie bewohnenden Leuten und deren Pflichten aufgef\u00FChrt. Die Genauigkeit der Aufnahmen differierte dabei so stark, dass anzunehmen ist, dass viele Pflichten \u00FCber lokale Gewohnheiten geregelt waren und deshalb nicht eigens aufgef\u00FChrt werden mussten."@de . "s"^^ . "170924"^^ . . "Ein Urbar oder latinisiert Urbarium (Pl. Urbare bzw. Urbarien, Betonung jeweils auf dem \u201Ea\u201C) ist ein Verzeichnis \u00FCber Besitzrechte einer Grundherrschaft und zu erbringende Leistungen ihrer Grunduntertanen (Grundholden). Es ist eine bedeutende Wirtschafts- und Rechtsquelle des mittelalterlichen und fr\u00FChneuzeitlichen Lehnswesens. Auch f\u00FCr G\u00FClt- und Lagerb\u00FCcher wird der Ausdruck verwendet. Je nach Region und Schrifttr\u00E4ger sind f\u00FCr diese Verzeichnisse im deutschsprachigen Raum auch die Bezeichnungen Salbuch/Saalbuch, Berain, Heberegister, Erdbuch und (Zins)-R\u00F6del oder Rodel gel\u00E4ufig."@de . .