. . . "Unterhalt (Deutschland)"@de . "Das Unterhaltsrecht gibt Bed\u00FCrftigen, die ihren eigenen Unterhalt nicht selbst bestreiten k\u00F6nnen, einen Anspruch auf Gew\u00E4hrung von Unterhalt. Unterhaltsverpflichtet k\u00F6nnen Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Eltern ehelicher und nichtehelicher Kinder (Kindesunterhalt) und Verwandte gerader Linie sein. In Deutschland ist der Unterhalt im B\u00FCrgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Unterhaltsrecht wurde zum 1. Januar 2008 durch das Gesetz zur \u00C4nderung des Unterhaltsrechts umgestaltet. Zu beachten sind ferner die von den einzelnen Oberlandesgerichten herausgegebenen unterhaltsrechtlichen Leitlinien, die sich im Detail durchaus unterscheiden k\u00F6nnen."@de . "169559"^^ . . . . . . "Das Unterhaltsrecht gibt Bed\u00FCrftigen, die ihren eigenen Unterhalt nicht selbst bestreiten k\u00F6nnen, einen Anspruch auf Gew\u00E4hrung von Unterhalt. Unterhaltsverpflichtet k\u00F6nnen Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Eltern ehelicher und nichtehelicher Kinder (Kindesunterhalt) und Verwandte gerader Linie sein. In Deutschland ist der Unterhalt im B\u00FCrgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Das Unterhaltsrecht wurde zum 1. Januar 2008 durch das Gesetz zur \u00C4nderung des Unterhaltsrechts umgestaltet. Zu beachten sind ferner die von den einzelnen Oberlandesgerichten herausgegebenen unterhaltsrechtlichen Leitlinien, die sich im Detail durchaus unterscheiden k\u00F6nnen."@de . . . . . . . . "156665419"^^ .