. . . . . "Umlaufverfahren"@de . . . "915954"^^ . . . . "Vom Umlaufverfahren, vom schriftlichen Beschlussverfahren oder vom \u201Eschriftlichen Verfahren\u201C spricht man, wenn Beschl\u00FCsse ohne Zusammenkunft durch Gegenzeichnen der Beteiligten auf schriftlichem Wege gefasst werden. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn kein Diskussionsbedarf vorhanden, aber ein formaler Beschluss notwendig ist. So k\u00F6nnen dringende Angelegenheiten geregelt werden, ohne dass ein Treffen der Mitglieder eines Gremiums n\u00F6tig ist. Die sogenannte silence procedure (franz\u00F6sisch proc\u00E9dure d'approbation tacite, lateinisch qui tacet consentit) ist eine Art des formalen Umganges mit Texten zumeist in der internationalen Politik. Dabei wird zun\u00E4chst ein Entwurf des Zieldokumentes unter den Adressaten verteilt. Diese haben dann die Gelegenheit, \u00C4nderungen oder Erg\u00E4nzungen einzubringen. Ist dies nicht der Fall (kein \u201Ebreak of silence\u201C), bevor die jeweilige Frist abl\u00E4uft, wird der Text so behandelt, als ob alle Teilnehmer zugestimmt h\u00E4tten. In der Regel wird dieses Verfahren als letzter Schritt in der Erstellung verwendet. Das hei\u00DFt, die wesentlichen Voraussetzungen und Vorstellungen sind bereits diskutiert worden. Daher ist \u201Ebreaking the silence\u201C auch eher als Ausnahme, denn als Regel zu betrachten."@de . "153131824"^^ . . . . . . "Vom Umlaufverfahren, vom schriftlichen Beschlussverfahren oder vom \u201Eschriftlichen Verfahren\u201C spricht man, wenn Beschl\u00FCsse ohne Zusammenkunft durch Gegenzeichnen der Beteiligten auf schriftlichem Wege gefasst werden. Dies bietet sich vor allem dann an, wenn kein Diskussionsbedarf vorhanden, aber ein formaler Beschluss notwendig ist. So k\u00F6nnen dringende Angelegenheiten geregelt werden, ohne dass ein Treffen der Mitglieder eines Gremiums n\u00F6tig ist."@de .