"Als Umlageausfallwagnis bezeichnet man das Wagnis (pauschal planbare Risiko), dass durch Regeln f\u00FCr die Vermietung staatlich gef\u00F6rderter, preisgebundener Sozialwohnungen dem Vermieter - in erster Linie durch Leerstand - ein Ausfall bei der Deckung der Betriebskosten f\u00FCr die betreffenden Wohnungen entstehen kann. Es ist in \u00A7 25a der Verordnung \u00FCber die Ermittlung der zul\u00E4ssigen Miete f\u00FCr preisgebundene Wohnungen (sorg. Neubaumietenverordnung, NMV 1970) gesetzlich geregelt und definiert als Wagnis der Einnahmenminderung durch \u201Euneinbringliche R\u00FCckst\u00E4nde von Betriebskosten oder nicht umlegbarer Betriebskosten infolge Leerstehens von Raum, der zur Vermietung bestimmt ist, einschlie\u00DFlich der uneinbringlichen Kosten einer Rechtsverfolgung auf Zahlung.\u201C Das Umlageausfallwagnis darf, sofern die Deckung der entsprechenden Ausf\u00E4lle nicht anderweitig gesichert ist, 2 % der im Abrechnungszeitraum auf den Wohnraum entfallenden Betriebskosten nicht \u00FCbersteigen. Hintergrund sind die Verpflichtungen, die der Vermieter von staatlich gef\u00F6rdert errichteten, preisgebundenen Wohnungen eingeht und die unter anderem einschlie\u00DFen, dass die Miete auf einem bestimmten Niveau zu halten ist (Kostenmiete) und die Wohnung f\u00FCr Bezugsberechtigte vorzuhalten ist. Da er kein Recht hat, die Wohnung bei Leerstand an Nicht-Bezugsberechtigte zu vermieten, k\u00F6nnen aus diesem Umstand Leerstandskosten entstehen, die nicht auf Wohnungsmieter umgelegt werden k\u00F6nnen."@de . . "3900346"^^ . . . "138884681"^^ . . "Umlageausfallwagnis"@de . "Als Umlageausfallwagnis bezeichnet man das Wagnis (pauschal planbare Risiko), dass durch Regeln f\u00FCr die Vermietung staatlich gef\u00F6rderter, preisgebundener Sozialwohnungen dem Vermieter - in erster Linie durch Leerstand - ein Ausfall bei der Deckung der Betriebskosten f\u00FCr die betreffenden Wohnungen entstehen kann. Es ist in \u00A7 25a der Verordnung \u00FCber die Ermittlung der zul\u00E4ssigen Miete f\u00FCr preisgebundene Wohnungen (sorg. Neubaumietenverordnung, NMV 1970) gesetzlich geregelt und definiert als Wagnis der Einnahmenminderung durch"@de . .