. . "158548329"^^ . . . . "Trinkgeld"@de . . . "30760"^^ . . . . . "Trinkgeld ist bei erhaltenen Dienstleistungen eine freiwillige Zahlung des K\u00E4ufers oder Kunden an den Angestellten eines Dienstleisters, die \u00FCber den Kaufpreis hinaus oder als eigenst\u00E4ndige Zahlung geleistet wird. Zu trennen ist das freiwillig gezahlte Trinkgeld von Bedienungsgeld oder Bedienungszuschlag, die Bestandteil des Kaufpreises sind. Regelungen \u00FCber das Trinkgeld gibt es in Deutschland im Gewerberecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht."@de . . . . . . . . . . . . "Trinkgeld ist bei erhaltenen Dienstleistungen eine freiwillige Zahlung des K\u00E4ufers oder Kunden an den Angestellten eines Dienstleisters, die \u00FCber den Kaufpreis hinaus oder als eigenst\u00E4ndige Zahlung geleistet wird. Zu trennen ist das freiwillig gezahlte Trinkgeld von Bedienungsgeld oder Bedienungszuschlag, die Bestandteil des Kaufpreises sind. Regelungen \u00FCber das Trinkgeld gibt es in Deutschland im Gewerberecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht."@de . . . . .