"Trampbusse sind Teil des normalen Linienverkehrs im \u00F6ffentlichen Personennahverkehr (\u00D6PNV). Sie bieten zus\u00E4tzlich die M\u00F6glichkeit, entlang des Linienweges auf Anforderung auch zwischen den Haltestellen oder gar abseits des Linienweges Fahrg\u00E4ste aussteigen zu lassen. Unter Umst\u00E4nden ist auch ein Einstieg nach Handzeichen vom Stra\u00DFenrand aus m\u00F6glich. Trampbusse sind insbesondere in d\u00FCnnbesiedelten Bereichen oder zu Zeiten mit schwacher Verkehrsnachfrage eine sinnvolle Erg\u00E4nzung des Angebots. Diese M\u00F6glichkeiten k\u00F6nnen auch f\u00FCr den Nachtverkehr genutzt werden, da viele Fahrg\u00E4ste (besonders Frauen) in der Dunkelheit keine langen Fu\u00DFwege zur\u00FCcklegen m\u00F6chten. \u00C4hnliche Angebote k\u00F6nnen Anruflinien, insbesondere Anrufsammeltaxen, bieten, die ihre Fahrg\u00E4ste bis vor die Haust\u00FCr bef\u00F6rdern."@de . "551460"^^ . "Trampbus"@de . "149043539"^^ . . . . "Trampbusse sind Teil des normalen Linienverkehrs im \u00F6ffentlichen Personennahverkehr (\u00D6PNV). Sie bieten zus\u00E4tzlich die M\u00F6glichkeit, entlang des Linienweges auf Anforderung auch zwischen den Haltestellen oder gar abseits des Linienweges Fahrg\u00E4ste aussteigen zu lassen. Unter Umst\u00E4nden ist auch ein Einstieg nach Handzeichen vom Stra\u00DFenrand aus m\u00F6glich. Trampbusse sind insbesondere in d\u00FCnnbesiedelten Bereichen oder zu Zeiten mit schwacher Verkehrsnachfrage eine sinnvolle Erg\u00E4nzung des Angebots. Diese M\u00F6glichkeiten k\u00F6nnen auch f\u00FCr den Nachtverkehr genutzt werden, da viele Fahrg\u00E4ste (besonders Frauen) in der Dunkelheit keine langen Fu\u00DFwege zur\u00FCcklegen m\u00F6chten. \u00C4hnliche Angebote k\u00F6nnen Anruflinien, insbesondere Anrufsammeltaxen, bieten, die ihre Fahrg\u00E4ste bis vor die Haust\u00FCr bef\u00F6rdern. Allerdings erfordern Linienverkehre nach \u00A7 42 Personenbef\u00F6rderungsgesetz (PBefG) grunds\u00E4tzlich feste Haltestellen \u2013 Trampbusse sind demnach also nicht zul\u00E4ssig. Nach \u00A7 2 (7) PBefG ist aber eine zeitlich auf vier Jahre befristete Genehmigung zur praktischen Erprobung neuer Verkehrsmittel m\u00F6glich. Nach dieser Experimentierklausel wurden von 1990 bis 1994 in Pinneberg und von 1991 bis 1995 im Regionalverkehr in Schleswig-Holstein Trampbusse getestet. Gegenw\u00E4rtig werden beim Zweckverband Verkehrsverbund Oberlausitz-Niederschlesien (ZVON) Trampbusse erprobt."@de . . . . . .