Teilkündigung
Eine Teilkündigung ist eine Sonderform der Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- oder Arbeitsverträge), bei der nur Einzelkomponenten des Vertrags gekündigt werden. Eine Teilkündigung ist unzulässig, wenn im Vertrag nicht die Möglichkeit zur Teilkündigung explizit vorgesehen ist. Dies ist sinnvoll, weil alle Abreden innerhalb eines Vertrages im Zusammenhang stehen.
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Eine Teilkündigung ist eine Sonderform der Kündigung von Dauerschuldverhältnissen (z.B. Miet- oder Arbeitsverträge), bei der nur Einzelkomponenten des Vertrags gekündigt werden. Eine Teilkündigung ist unzulässig, wenn im Vertrag nicht die Möglichkeit zur Teilkündigung explizit vorgesehen ist. Dies ist sinnvoll, weil alle Abreden innerhalb eines Vertrages im Zusammenhang stehen.