. . . "152043838"^^ . . . . . . . "4986208"^^ . . "Synode von Frankfurt 1027"@de . "Die Synode von Frankfurt am 23. und 24. September 1027 war eine Generalsynode, die in der Frankfurter Pfalzkapelle stattfand. Den Vorsitz f\u00FChrten Konrad II. und der Erzbischof Aribo. Auf der Synode waren 23 namentlich aufgef\u00FChrte Bisch\u00F6fe und neun \u00C4bte sowie zahlreiche niedere Kleriker anwesend. Unter den Laien ragte Herzog Adalbero von K\u00E4rnten hervor, der als Schwerttr\u00E4ger des Kaiser fungierte und ihm zu F\u00FC\u00DFen sa\u00DF. Die Sitzordnung dieser Synode schildert Wolfhere wie folgt: An der Ostseite des Chores sa\u00DF Aribo mit seinen Suffraganen, zu seiner Rechten Werner von Stra\u00DFburg, Eberhard von Bamberg, Meginhard von W\u00FCrzburg, Godehard von Hildesheim und Azecho von Worms und zu seiner Linken Bruno von Augsburg, Meinwerk von Paderborn, Wigger von Verden, Branthog von Halberstadt. Konrad sa\u00DF Aribo g"@de . "Die Synode von Frankfurt am 23. und 24. September 1027 war eine Generalsynode, die in der Frankfurter Pfalzkapelle stattfand. Den Vorsitz f\u00FChrten Konrad II. und der Erzbischof Aribo. Auf der Synode waren 23 namentlich aufgef\u00FChrte Bisch\u00F6fe und neun \u00C4bte sowie zahlreiche niedere Kleriker anwesend. Unter den Laien ragte Herzog Adalbero von K\u00E4rnten hervor, der als Schwerttr\u00E4ger des Kaiser fungierte und ihm zu F\u00FC\u00DFen sa\u00DF. Die Sitzordnung dieser Synode schildert Wolfhere wie folgt: An der Ostseite des Chores sa\u00DF Aribo mit seinen Suffraganen, zu seiner Rechten Werner von Stra\u00DFburg, Eberhard von Bamberg, Meginhard von W\u00FCrzburg, Godehard von Hildesheim und Azecho von Worms und zu seiner Linken Bruno von Augsburg, Meinwerk von Paderborn, Wigger von Verden, Branthog von Halberstadt. Konrad sa\u00DF Aribo gegen\u00FCber im westlichen Teil des Chores auf einem erh\u00F6hten Thron, umgeben, auf der rechten Seite von Pilgrim von K\u00F6ln und seinen Suffraganen Sigebert von Minden, Siegfried von M\u00FCnster und Bernold von Utrecht und auf der linken Seite, von Huntfried von Magdeburg, Hildewart von Zeitz, Bruno von Merseburg, Liuzo von Brandenburg und Theoderich von Mei\u00DFen. An der S\u00FCdseite des Chores nahmen mit Rambert von Verden, Hildolf Mantua, Reinold von Oldenburg und Rudolf von Schleswig die Bisch\u00F6fe aus den \u00FCbrigen Kirchenprovinzen Platz. Nach einem feierlichen Gottesdienst wurde am 23. September der Gandersheimer Streit behandelt, der um die Frage gef\u00FChrt wurde, ob Gandersheim zur Hildesheimer oder Mainzer Di\u00F6zese geh\u00F6re, woraus sich die Rechte der jeweiligen Bisch\u00F6fe ableiteten. Auf Aribos Betreiben wurde die kanonisch anfechtbare Ehe aufgrund zu naher Verwandtschaft des Hammersteiner Grafen Otto von Hammerstein und Irmingard von Verdun noch einmal Verhandlungsgegenstand. Doch wurde das Verfahren um die Hammersteiner Ehe auf Wunsch Konrads beendet. Die beiden Eheleute konnten somit bis zu Ottos Tode 1036 ungehindert in ehelicher Gemeinschaft leben. Der zweite Verhandlungstag befasste sich ausschlie\u00DFlich mit dem Gandersheimer Streit. Das Urteil fiel gegen den Mainzer Erzbischof Aribo aus. Doch war damit der Gandersheimer Streit noch nicht beendet, obgleich die Frankfurter Synodalbeschl\u00FCsse die Grundlage f\u00FCr eine Einigung schufen."@de .