"157725531"^^ . . "115302"^^ . "Synode (griechisch \u03A3\u03CD\u03BD\u03BF\u03B4\u03BF\u03C2, synodos, \u201EVersammlung\u201C; \u03A3\u03CD\u03BD\u03BF\u03B4\u03AF\u03B1, synodia, \u201EReisegesellschaft, Karawane\u201C (z. T. auch als Synonym f\u00FCr \u201EFamilie\u201C)) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. In den evangelischen Kirchen in Deutschland sind die Synoden Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung. F\u00FCr den Bereich einzelner Landeskirchen spricht man in der Regel von Landessynoden oder Kirchensynode (so in Hessen-Nassau), auf der Mittelebene von Dekanats- oder Kreissynoden. Im Bereich der kirchlichen Zusammenschl\u00FCsse, wie zum Beispiel der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD), ist eher von Gesamt- oder Generalsynoden die Rede. Diese Synoden sind zust\u00E4ndig f\u00FCr die Gesetzgebung und Rechtsetzung innerhalb des kirchlichen Selbstbestimmungsrechtes. Au\u00DFerdem nehmen sie das kirchliche Mitspracherecht wahr, das den Kirchen auf verschiedenen staatlichen Ebenen durch staatliche Gesetze oder Staatsvertr\u00E4ge einger\u00E4umt wird (so bei der Regelung des Religionsunterrichts an staatlichen Schulen und dem Milit\u00E4rpfarrrecht). Auch treffen Synoden gesamtkirchliche Entscheidungen und sind allein oder erg\u00E4nzend zu den jeweiligen Bisch\u00F6fen f\u00FCr die Formulierung der theologischen Leitlinien ihrer Kirche zust\u00E4ndig. In presbyterianischen, reformierten und unierten Kirchen sind die M\u00F6glichkeiten der Einflussnahme der Synode im Vergleich zu den lutherischen evangelischen Kirchen besonders stark ausgepr\u00E4gt; sie stellen gewisserma\u00DFen einen elementaren Bestandteil des konfessionellen Selbstverst\u00E4ndnisses dar. Synode wird (veraltet) auch gebraucht f\u00FCr das Gebiet, f\u00FCr das das Kirchenparlament zust\u00E4ndig ist: den Kirchenkreis."@de . . "Synode (griechisch \u03A3\u03CD\u03BD\u03BF\u03B4\u03BF\u03C2, synodos, \u201EVersammlung\u201C; \u03A3\u03CD\u03BD\u03BF\u03B4\u03AF\u03B1, synodia, \u201EReisegesellschaft, Karawane\u201C (z. T. auch als Synonym f\u00FCr \u201EFamilie\u201C)) bezeichnet eine Versammlung in kirchlichen Angelegenheiten. In den evangelischen Kirchen in Deutschland sind die Synoden Parlamente der kirchlichen Selbstverwaltung. F\u00FCr den Bereich einzelner Landeskirchen spricht man in der Regel von Landessynoden oder Kirchensynode (so in Hessen-Nassau), auf der Mittelebene von Dekanats- oder Kreissynoden. Im Bereich der kirchlichen Zusammenschl\u00FCsse, wie zum Beispiel der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) oder der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche in Deutschland (VELKD), ist eher von Gesamt- oder Generalsynoden die Rede."@de . . . . "Synode (evangelische Kirchen)"@de .