. . "7124289"^^ . "126864589"^^ . "Das Stralsunder Konsistorium war vom 16. bis 19. Jahrhundert eine Gerichts- und Verwaltungsbeh\u00F6rde der evangelisch-lutherischen Kirche (Konsistorium) in der Stadt Stralsund. Das Konsistorium wurde 1575 als eine Einrichtung der Stadt Stralsund gegr\u00FCndet. Sein Zust\u00E4ndigkeitsbereich beschr\u00E4nkte sich auf die Stadt Stralsund innerhalb der Stadtmauern, erst 1810 wurde der Zust\u00E4ndigkeitsbereich auf die Vorst\u00E4dte ausgedehnt. Damit war Stralsund die einzige Stadt innerhalb Pommerns, die ein eigenes Konsistorium besa\u00DF; das umliegende Land geh\u00F6rte zum Zust\u00E4ndigkeitsbereich des Greifswalder Konsistoriums. Mitglieder des Stralsunder Konsistoriums waren ein Direktor, zwei Ratsverwandte, der Stralsunder Superintendent, der erste Pastor der Marienkirche und der erste Pastor der Nikolaikirche. 1662 wurde das Konsistorium im damaligen Schwedisch-Pommern ausdr\u00FCcklich als Gericht anerkannt. Der Rechtsweg gegen Entscheidungen des Konsistoriums ging zum Stralsunder Rat und von dort zum Wismarer Tribunal, dem h\u00F6chsten Gerichtshof f\u00FCr die schwedischen Lehen im Heiligen R\u00F6mischen Reich. Das Stralsunder Konsistorium verlor im Jahre 1815 nach dem \u00DCbergang Schwedisch-Pommerns an Preu\u00DFen im Rahmen der Umgestaltung der Konsistorien in Preu\u00DFen seine Verwaltungsaufgaben zugunsten des f\u00FCr die Provinz Pommern neuerrichteten Konsistoriums der Provinz Pommern. Beschr\u00E4nkt auf die Aufgaben als geistliches Gericht existierte das Stralsunder Konsistorium noch bis 1849 weiter."@de . . . . "Das Stralsunder Konsistorium war vom 16. bis 19. Jahrhundert eine Gerichts- und Verwaltungsbeh\u00F6rde der evangelisch-lutherischen Kirche (Konsistorium) in der Stadt Stralsund. Das Konsistorium wurde 1575 als eine Einrichtung der Stadt Stralsund gegr\u00FCndet. Sein Zust\u00E4ndigkeitsbereich beschr\u00E4nkte sich auf die Stadt Stralsund innerhalb der Stadtmauern, erst 1810 wurde der Zust\u00E4ndigkeitsbereich auf die Vorst\u00E4dte ausgedehnt. Damit war Stralsund die einzige Stadt innerhalb Pommerns, die ein eigenes Konsistorium besa\u00DF; das umliegende Land geh\u00F6rte zum Zust\u00E4ndigkeitsbereich des Greifswalder Konsistoriums."@de . . "Stralsunder Konsistorium"@de . . . . .