. . . "153321820"^^ . . . "Steuerrecht bezeichnet die Gesamtheit der in der Schweiz geltenden steuerlichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung. Gepr\u00E4gt wird das schweizerische Steuerrecht durch eine f\u00F6deralistische Staatsstruktur und das weitgehende Fehlen einer einheitlichen, f\u00FCr das ganze Staatsgebiet geltenden, gesetzlichen Regelung der direkten Steuern. Nach schweizerischem Staatsverst\u00E4ndnis haben die Kantone die Steuerhoheit; dem Bund (Eidgenossenschaft) wurden seit Gr\u00FCndung des Bundesstaates 1848 erst nach und nach die Erhebung einiger Steuern zur Finanzierung seiner Aufgaben zugestanden. Dies \u00E4ussert sich vor allem darin, dass dem Bund die Erhebung sowohl der direkten Bundessteuer auf Einkommen als auch der Mehrwertsteuer nur bis 2020 befristet gestattet wurde. Diese Vorgabe ist in der Bundesverfassung (Artikel 196, Abs\u00E4tze 13 und 14) festgeschrieben. Eine Verl\u00E4ngerung \u00FCber das Jahr 2020 hinaus verlangt also nach einer Verfassungs\u00E4nderung, der wiederum zwingend von Volk und Kantonen mehrheitlich zugestimmt werden muss. Seit dem 1. Januar 1993 gilt das Steuerharmonisierungsgesetz (kurz StHG), das gest\u00FCtzt auf die dem Bund in Artikel 129 der Bundesverfassung erteilte Kompetenz erlassen wurde. Der Zweck des StHG ist es, eine formelle Steuerharmonisierung unter dem Steuerrecht der 26 Kantone und den rund 2500 Gemeinden zu erreichen. Dagegen ist die Ausgestaltung der Steuern im Hinblick auf Steuertarife, Steuers\u00E4tze und Steuerfreibetr\u00E4ge weiterhin nicht harmonisiert. Jeder Kanton hat ein eigenes Steuergesetz und erhebt eine Einkommens-, eine Verm\u00F6gens-, eine Gewinn-, eine Kapital-, eine Quellen- und eine Grundst\u00FCckgewinnsteuer. Die Gemeinden habe eine Steuerhoheit, soweit ihnen das kantonale Recht eine solche gew\u00E4hrt. F\u00FCr gew\u00F6hnlich erheben die Gemeinden insbesondere eine Einkommenssteuer als Prozentsatz der jeweiligen kantonalen Einkommenssteuersatz."@de . . "Steuerrecht bezeichnet die Gesamtheit der in der Schweiz geltenden steuerlichen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung. Gepr\u00E4gt wird das schweizerische Steuerrecht durch eine f\u00F6deralistische Staatsstruktur und das weitgehende Fehlen einer einheitlichen, f\u00FCr das ganze Staatsgebiet geltenden, gesetzlichen Regelung der direkten Steuern. Nach schweizerischem Staatsverst\u00E4ndnis haben die Kantone die Steuerhoheit; dem Bund (Eidgenossenschaft) wurden seit Gr\u00FCndung des Bundesstaates 1848 erst nach und nach die Erhebung einiger Steuern zur Finanzierung seiner Aufgaben zugestanden."@de . . . "Steuerrecht (Schweiz)"@de . . . "979711"^^ . . .