. . . . . "1153866"^^ . "Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat (Nationalstaat oder Gliedstaat) und einer Glaubensgemeinschaft. Staatskirchenvertr\u00E4ge mit der r\u00F6misch-katholischen Kirche, genauer: mit dem Heiligen Stuhl, hei\u00DFen (lateinisch concordatum \u201AVereinbarung, Vertrag\u2018). Nach strengem r\u00F6mischem Sprachgebrauch schlie\u00DFt der Heilige Stuhl ein Konkordat nur mit einem katholischen Staatsoberhaupt, w\u00E4hrend die Vertr\u00E4ge mit nicht-katholischen Regierungen Konventionen hei\u00DFen.Staatskirchenvertr\u00E4ge mit nicht-katholischen Religionsgemeinschaften, insbesondere mit evangelischen Kirchen, bezeichnet man dagegen als ."@de . "Staatskirchenvertrag"@de . . . . . . . . "158455613"^^ . . . . . "Ein Staatskirchenvertrag ist ein Vertrag zwischen einem Staat (Nationalstaat oder Gliedstaat) und einer Glaubensgemeinschaft. Staatskirchenvertr\u00E4ge mit der r\u00F6misch-katholischen Kirche, genauer: mit dem Heiligen Stuhl, hei\u00DFen (lateinisch concordatum \u201AVereinbarung, Vertrag\u2018). Nach strengem r\u00F6mischem Sprachgebrauch schlie\u00DFt der Heilige Stuhl ein Konkordat nur mit einem katholischen Staatsoberhaupt, w\u00E4hrend die Vertr\u00E4ge mit nicht-katholischen Regierungen Konventionen hei\u00DFen.Staatskirchenvertr\u00E4ge mit nicht-katholischen Religionsgemeinschaften, insbesondere mit evangelischen Kirchen, bezeichnet man dagegen als . Soweit es sich um eine nicht-christliche Religionsgemeinschaft handelt, wird mitunter auch (mehrdeutig) von einem Staatsvertrag gesprochen (etwa Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat der Juden in Deutschland)."@de . . . . . . . . . . . . .