. . . . "Als Staatskirchenrecht bezeichnet man die staatliche Rechtsetzung gegen\u00FCber Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Es ist Teil des \u00F6ffentlichen Rechts und wird bisweilen auch als Religionsverfassungsrecht bezeichnet. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Kirchenrecht, das sich jede Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft autonom gibt."@de . . . "Staatskirchenrecht"@de . "Als Staatskirchenrecht bezeichnet man die staatliche Rechtsetzung gegen\u00FCber Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften. Es ist Teil des \u00F6ffentlichen Rechts und wird bisweilen auch als Religionsverfassungsrecht bezeichnet. Es ist nicht zu verwechseln mit dem Kirchenrecht, das sich jede Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft autonom gibt."@de . . . . "6483296"^^ . . . "4056656-0" . . "s"^^ . . "154703016"^^ . .