. "Als Staatskirche wird eine christliche Religionsgemeinschaft bezeichnet, die in einem Staat aufgrund geltenden Rechts (meistens mit Verfassungsrang) zur offiziellen Religion bestimmt wurde. Diese Regelung betrifft entweder das ganze Staatsgebiet oder nur einen Teilstaat. Eine Staatskirche leitet sich oftmals aus einer Monarchie ab und ist dabei eng mit der Person des Monarchen verbunden, der in der Regel eine besondere Rolle innerhalb der Staatskirche zukommt. Auch fr\u00FChere Monarchien, die heute eine republikanische Verfassung haben, haben h\u00E4ufig eine Staatskirche (z. B. Griechenland). F\u00E4lschlicherweise werden h\u00E4ufig die Begriffe Staats-, Landes- und Volkskirche synonym verwandt. Die \u00F6ffentlich-rechtliche Anerkennung einer Religionsgemeinschaft begr\u00FCndet noch nicht deren Erhebung zur Staatskirche. Eine Kirche kann sich als Staatskirche auf das Gebiet eines Staates oder Teilstaates beschr\u00E4nken (z. B. Church of England, [fr\u00FCher] Evangelisch-reformierte Landeskirche des Kantons Z\u00FCrich) oder sie kann in mehreren Staaten offizielle Kirche sein (z. B. vormals die Katholische Kirche in Spanien, in Italien und Belgien). Historisch waren in vielen F\u00E4llen Staatsangeh\u00F6rigkeit und Kirchenmitgliedschaft identisch, und einige Staatskirchen sahen Mission als prinzipiell verzichtbar. Staatskirchen haben gew\u00F6hnlich gewisse staatliche Privilegien (Steuern, Ansehen der Geistlichen), sind aber auch an gewisse Regeln des Staats gebunden. Das Ausma\u00DF der Privilegien und Einspruchsrechte des Staats kann je nach Land und Zeit sehr unterschiedlich sein, z. B. in den deutschen Landeskirchen und im C\u00E4saropapismus. Staatsreligion hat nicht die gleiche Bedeutung wie Staatskirche, denn w\u00E4hrend erstere selbst\u00E4ndige Glaubensgemeinschaften beinhaltet (z. B. Katholische Kirche), bezeichnet zweiteres eine dem Staat angegliederte Kirche."@de . "156541221"^^ . "53279"^^ . . "4305721-4" . . "s"^^ . . . . "Staatskirche"@de . . . . . . . . "Als Staatskirche wird eine christliche Religionsgemeinschaft bezeichnet, die in einem Staat aufgrund geltenden Rechts (meistens mit Verfassungsrang) zur offiziellen Religion bestimmt wurde. Diese Regelung betrifft entweder das ganze Staatsgebiet oder nur einen Teilstaat. Eine Staatskirche leitet sich oftmals aus einer Monarchie ab und ist dabei eng mit der Person des Monarchen verbunden, der in der Regel eine besondere Rolle innerhalb der Staatskirche zukommt. Auch fr\u00FChere Monarchien, die heute eine republikanische Verfassung haben, haben h\u00E4ufig eine Staatskirche (z. B. Griechenland). F\u00E4lschlicherweise werden h\u00E4ufig die Begriffe Staats-, Landes- und Volkskirche synonym verwandt. Die \u00F6ffentlich-rechtliche Anerkennung einer Religionsgemeinschaft begr\u00FCndet noch nicht deren Erhebung zur Staats"@de .