"Art. 1 VO vom 18. November 2015"^^ . . "3704077"^^ . "SvEV"^^ . "Sozialversicherungsentgeltverordnung"^^ . "Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) dient der Vereinfachung des Einzugs der Sozialversicherungsbeitr\u00E4ge. Sie wurde vom Bundesministerium f\u00FCr Arbeit und Soziales aufgrund der Erm\u00E4chtigung in \u00A7 17 Abs. 1 SGB IV und mit der erforderlichen Zustimmung des Bundesrates erlassen und trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Die SvEV l\u00F6ste die fr\u00FChere Sachbezugsverordnung und die Arbeitsentgeltverordnung (ArEV) ab und fasste ihren Inhalt aus Gr\u00FCnden der \u00DCbersichtlichkeit in einer einheitlichen Verordnung zusammen. In der SvEV wird definiert, welche Leistungen eines Arbeitgebers an seine Besch\u00E4ftigten bei der Bemessung der Sozialversicherungsbeitr\u00E4ge nicht angesetzt werden. In Anlehnung an das Steuerrecht geh\u00F6ren dazu insbesondere die meisten steuerfreien Lohnzuschl\u00E4ge. Daneben wird in der SvEV festgelegt, mit welchem Wert der Arbeitgeber Kost und Wohnung, die er einen Besch\u00E4ftigten unentgeltlich zur Verf\u00FCgung stellt, bei der Verbeitragung des Arbeitsentgelts zu ber\u00FCcksichtigen hat. Um eine unterschiedliche Bewertung im Sozialversicherungsrecht und im Steuerrecht zu vermeiden, sind die Werte f\u00FCr Kost und Wohnung auch bei der Besteuerung anzusetzen (z.B. \u00A7 8 EStG Abs. 2 Satz 6). 2012 galten monatlich als Sachbezugswerte f\u00FCr freie Kost und Logis: \n* f\u00FCr freie Unterkunft, die keine Wohnung ist, 212 Euro und \n* f\u00FCr freie Kost 219 Euro, zusammengesetzt aus \n* jeweils 86 Euro f\u00FCr Mittag- oder Abendessen \n* und 47 Euro f\u00FCr Fr\u00FChst\u00FCck. Als Werte f\u00FCr einen Tag gelten 1/30 dieser Betr\u00E4ge. 2013 galten folgende monatliche Betr\u00E4ge: \n* f\u00FCr freie Unterkunft, die keine Wohnung ist, 216 Euro und \n* f\u00FCr freie Kost 224 Euro, zusammengesetzt aus \n* jeweils 88 Euro f\u00FCr Mittag- oder Abendessen \n* und 48 Euro f\u00FCr Fr\u00FChst\u00FCck. 2014 galten folgende monatliche Betr\u00E4ge: \n* f\u00FCr freie Unterkunft, die keine Wohnung ist, 221 Euro und \n* f\u00FCr freie Kost 229 Euro, zusammengesetzt aus \n* jeweils 90 Euro f\u00FCr Mittag- oder Abendessen \n* und 49 Euro f\u00FCr Fr\u00FChst\u00FCck. Ab 2016 gelten folgende monatliche Betr\u00E4ge: \n* f\u00FCr freie Unterkunft, die keine Wohnung ist, 236 Euro und \n* f\u00FCr freie Kost 236 Euro, zusammengesetzt aus \n* jeweils 93 Euro f\u00FCr Mittag- oder Abendessen \n* und 50 Euro f\u00FCr Fr\u00FChst\u00FCck. Bei Anmeldung einer geringf\u00FCgigen Besch\u00E4ftigung im Haushalt im Haushaltsscheckverfahren als Minijob gelten solche Sachbez\u00FCge nach \u00A7 14 Abs. 3 SGB IV sozialversicherungsrechtlich nicht als Arbeitsentgelt."@de . . . "2016-01-01"^^ . . . "Bundesrepublik Deutschland"^^ . "158771103"^^ . "2006-12-21"^^ . . "2007-01-01"^^ . . . "0860-04-01"^^ . . . . . "Sozialversicherungsentgeltverordnung"@de . "Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) dient der Vereinfachung des Einzugs der Sozialversicherungsbeitr\u00E4ge. Sie wurde vom Bundesministerium f\u00FCr Arbeit und Soziales aufgrund der Erm\u00E4chtigung in \u00A7 17 Abs. 1 SGB IV und mit der erforderlichen Zustimmung des Bundesrates erlassen und trat am 1. Januar 2007 in Kraft. Die SvEV l\u00F6ste die fr\u00FChere Sachbezugsverordnung und die Arbeitsentgeltverordnung (ArEV) ab und fasste ihren Inhalt aus Gr\u00FCnden der \u00DCbersichtlichkeit in einer einheitlichen Verordnung zusammen. 2012 galten monatlich als Sachbezugswerte f\u00FCr freie Kost und Logis:"@de . . "Verordnung \u00FCber die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Zuwendungen des Arbeitgebers als Arbeitsentgelt"^^ .