. . . . . . . . "4055754-6" . . "s"^^ . "Sozialer Wohnungsbau"@de . . . "158154973"^^ . . . . . "Als sozialen Wohnungsbau bezeichnet man den staatlich gef\u00F6rderten Bau von Wohnungen, insbesondere f\u00FCr soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken k\u00F6nnen. Zur Belegungsbindung tritt eine h\u00F6chstzul\u00E4ssige Miete (\u201EKostenmiete\u201C), wie sie z. B. im deutschen Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) oder vergleichbaren Landesgesetzen in \u00D6sterreich geregelt ist. Diese zweckgebundenen Wohnungen sind sowohl belegungs- als auch mietgebunden. Je nach Staatssystem ist der soziale Wohnungsbau wirtschafts- und sozialpolitisch eine Erg\u00E4nzung der Wohnbauf\u00F6rderung oder tritt an deren Stelle."@de . . . . "410533"^^ . . . "Als sozialen Wohnungsbau bezeichnet man den staatlich gef\u00F6rderten Bau von Wohnungen, insbesondere f\u00FCr soziale Gruppen, die ihren Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken k\u00F6nnen. Zur Belegungsbindung tritt eine h\u00F6chstzul\u00E4ssige Miete (\u201EKostenmiete\u201C), wie sie z. B. im deutschen Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) oder vergleichbaren Landesgesetzen in \u00D6sterreich geregelt ist. Diese zweckgebundenen Wohnungen sind sowohl belegungs- als auch mietgebunden."@de .