. . "Sozialbutter war der Begriff f\u00FCr subventionierte und dadurch verbilligte Butter gem\u00E4\u00DF der EG-Verordnung 1898/2005 (fr\u00FCher EWG-Verordnung 2191/81 Kapitel IV) und der deutschen \u201EMilchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung\u201C (MilchFettVerbrV) f\u00FCr soziale Einrichtungen (z. B. Krankenh\u00E4user, Reha-Zentren, Alten- und Pflegeheime und \u00C4hnliche), soweit diese Gemeinschaftsverpflegung ausgaben. Die Beihilfe betrug 40 Euro pro 100 kg Butter (Stand 1. M\u00E4rz 2007). Durch die Beschl\u00FCsse im Rahmen des Health Check wurde diese Beihilfema\u00DFnahme mit Wirkung vom 1. Juli 2009 abgeschafft."@de . "2152007"^^ . . . . "Sozialbutter war der Begriff f\u00FCr subventionierte und dadurch verbilligte Butter gem\u00E4\u00DF der EG-Verordnung 1898/2005 (fr\u00FCher EWG-Verordnung 2191/81 Kapitel IV) und der deutschen \u201EMilchfett-Verbrauch-Verbilligungsverordnung\u201C (MilchFettVerbrV) f\u00FCr soziale Einrichtungen (z. B. Krankenh\u00E4user, Reha-Zentren, Alten- und Pflegeheime und \u00C4hnliche), soweit diese Gemeinschaftsverpflegung ausgaben. Die Beihilfe betrug 40 Euro pro 100 kg Butter (Stand 1. M\u00E4rz 2007). Durch die Beschl\u00FCsse im Rahmen des Health Check wurde diese Beihilfema\u00DFnahme mit Wirkung vom 1. Juli 2009 abgeschafft. Um die (ungesalzene) Sozialbutter beziehen zu k\u00F6nnen, war ein Berechtigungsschein der Bundesanstalt f\u00FCr Landwirtschaft und Ern\u00E4hrung (BLE) notwendig, der dem Tr\u00E4ger der Einrichtung oder der f\u00FCr diesen t\u00E4tigen Zentralk\u00FCche bzw. Cateringfirma gegen Vorlage eines Nachweises der Gemeinn\u00FCtzigkeit (\u00A7 9 Nr. 1 MFVV) oder Nachweis eines \u201Ealternativen Tatbestandes\u201C (\u00A7 9 Nr. 2-4 MFVV) ausgestellt wurde. Antr\u00E4ge wurden ab einer Bezugsmenge von 500 kg akzeptiert. Der Bezug war nur \u00FCber gesondert zur Abgabe zugelassene Lieferanten von Markenbutter (z. B. Molkereien, Frischdienste, Gro\u00DFh\u00E4ndler) m\u00F6glich. Die H\u00F6chstbezugsmenge war auf zwei Kilogramm Sozialbutter pro Person und Monat beschr\u00E4nkt. Die Verpackung der Butter musste extra gekennzeichnet sein und die Butter getrennt gelagert werden. \u00DCber die Verwendung war genau Buch zu f\u00FChren, die Verwendung au\u00DFerhalb des sozialen Zweckes (z. B. in einem Krankenhauscaf\u00E9) oder der Weiterverkauf waren verboten. Da der Verwaltungsaufwand im Vergleich zur erzielten Verg\u00FCnstigung relativ hoch war, verzichteten manche berechtigte Einrichtungen auf den Bezug. Mit ein Grund f\u00FCr die Verg\u00FCnstigung war auch der Versuch, den \u201EButterberg\u201C in der EU abzubauen."@de . "Sozialbutter"@de . "145970544"^^ . . .