"Das Selbstaufl\u00F6sungsrecht bezeichnet das Recht eines Parlaments, sich durch eigenen Beschluss aufzul\u00F6sen, um anschlie\u00DFend Neuwahlen zu erm\u00F6glichen. Dieses verfassungspolitische Instrument ist in vielen Staaten verbreitet. Zu Deutschland siehe auch: Deutscher Bundestag #Repr\u00E4sentationsprinzip und Selbstaufl\u00F6sung Wiktionary Wiktionary: Selbstaufl\u00F6sungsrecht \u2013 Bedeutungserkl\u00E4rungen, Wortherkunft, Synonyme, \u00DCbersetzungen"@de . . "Selbstaufl\u00F6sungsrecht"@de . "122899996"^^ . . "746312"^^ . . . . "Das Selbstaufl\u00F6sungsrecht bezeichnet das Recht eines Parlaments, sich durch eigenen Beschluss aufzul\u00F6sen, um anschlie\u00DFend Neuwahlen zu erm\u00F6glichen. Dieses verfassungspolitische Instrument ist in vielen Staaten verbreitet. Im deutschen Grundgesetz ist kein Selbstaufl\u00F6sungsrecht f\u00FCr den Deutschen Bundestag vorgesehen. Die Schaffung eines solchen Rechts ist seit 2005 Gegenstand der politischen Diskussion im Zusammenhang von Neuwahlen. Schon 1982 war anl\u00E4sslich der Vertrauensfrage von Helmut Kohl dieses Thema diskutiert worden; ebenso, nachdem Bundeskanzler Gerhard Schr\u00F6der die Vertrauensfrage am 2. Mai 2005 ank\u00FCndigte und am 1. Juli 2005 stellte. Zu Deutschland siehe auch: Deutscher Bundestag #Repr\u00E4sentationsprinzip und Selbstaufl\u00F6sung Wiktionary Wiktionary: Selbstaufl\u00F6sungsrecht \u2013 Bedeutungserkl\u00E4rungen, Wortherkunft, Synonyme, \u00DCbersetzungen"@de .