"Art. 24 G vom 24. Mai 2016"^^ . . . . "Gesetz \u00FCber das Seelotswesen"^^ . . . "7427177"^^ . . "Das Seelotsgesetz (SeeLG) ist Grundlage f\u00FCr die Ordnung und Verwaltung des Seelotswesens in Deutschland. Die Selbstverwaltung des Seelotswesens obliegt den Lotsenbr\u00FCderschaften. Die Seelotsen, die ihre T\u00E4tigkeit als freien Beruf aus\u00FCben, sind Mitglieder der Br\u00FCderschaften ihres Reviers. Die Seelotsenbr\u00FCderschaften zusammen bilden die Bundeslotsenkammer."@de . "SeeLG"^^ . . . "9515"^^ . "Art. 74 Abs. 1 Nr. 21 GG"^^ . . . . . . "158695786"^^ . "Bundesrepublik Deutschland"^^ . "J019"^^ . "Seelotsgesetz"^^ . "Das Seelotsgesetz (SeeLG) ist Grundlage f\u00FCr die Ordnung und Verwaltung des Seelotswesens in Deutschland. Die Selbstverwaltung des Seelotswesens obliegt den Lotsenbr\u00FCderschaften. Die Seelotsen, die ihre T\u00E4tigkeit als freien Beruf aus\u00FCben, sind Mitglieder der Br\u00FCderschaften ihres Reviers. Die Seelotsenbr\u00FCderschaften zusammen bilden die Bundeslotsenkammer."@de . "Seelotsgesetz"@de . "1954-10-13"^^ . "1984-09-13"^^ . "2016-06-01"^^ . "1954-11-18"^^ .