"Der Staatsvertrag f\u00FCr Rundfunk und Telemedien (kurz Rundfunkstaatsvertrag oder RStV) ist im Recht der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsvertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesl\u00E4ndern, der bundeseinheitliche Regelungen f\u00FCr das Rundfunkrecht schafft. Neben dem eigentlichen Rundfunkstaatsvertrag umfasst das Rundfunkrecht unter anderem den ARD-Staatsvertrag, den ZDF-Staatsvertrag, den Deutschlandradio-Staatsvertrag, den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag und den Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag. Zu den seit M\u00E4rz 2007 im Rundfunkstaatsvertrag ebenso geregelten Telemedien enth\u00E4lt z. B. das Telemediengesetz (TMG) des Bundes weitere Regelungen. Der Jugendmedienschutz ist seit April 2003 nicht mehr im Rundfunkstaatsvertrag, sondern im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der L\u00E4nder geregelt."@de . . . . "343195"^^ . . . . . . "Rundfunkstaatsvertrag"@de . "Der Staatsvertrag f\u00FCr Rundfunk und Telemedien (kurz Rundfunkstaatsvertrag oder RStV) ist im Recht der Bundesrepublik Deutschland ein Staatsvertrag zwischen allen 16 deutschen Bundesl\u00E4ndern, der bundeseinheitliche Regelungen f\u00FCr das Rundfunkrecht schafft."@de . . "158543874"^^ . . . . . "NDR Fernsehen: Das L\u00F6schen von Internet-Archiven"^^ . . . . . "20100910002944"^^ . .