"151096685"^^ . "9157498"^^ . . . . . . . . . "Die Richtlinie \u00FCber Seilbahnen f\u00FCr den Personenverkehr bzw. Seilbahnrichtlinie vom 20. M\u00E4rz 2000 regelt die Anforderungen f\u00FCr das Inverkehrbringen von Aufzugsanlagen in den Personenverkehr innerhalb des Europ\u00E4ischen Wirtschaftsraumes. Sie gilt auch f\u00FCr Schr\u00E4gaufz\u00FCge. Mit der Richtlinie wurden spezifische Anforderungen eingef\u00FChrt, die gleichen Sicherheitszielen f\u00FCr alle Anlagen Rechnung tragen."@de . "Richtlinie 2000/9/EG \u00FCber Seilbahnen f\u00FCr den Personenverkehr"@de . "Die Richtlinie \u00FCber Seilbahnen f\u00FCr den Personenverkehr bzw. Seilbahnrichtlinie vom 20. M\u00E4rz 2000 regelt die Anforderungen f\u00FCr das Inverkehrbringen von Aufzugsanlagen in den Personenverkehr innerhalb des Europ\u00E4ischen Wirtschaftsraumes. Sie gilt auch f\u00FCr Schr\u00E4gaufz\u00FCge. Mit der Richtlinie wurden spezifische Anforderungen eingef\u00FChrt, die gleichen Sicherheitszielen f\u00FCr alle Anlagen Rechnung tragen."@de . . .