. . . . "632002"^^ . . "Unter einem Restmandat oder Reststimmenmandat versteht man ein Mandat, dessen Zuteilung in einem Wahlverfahren nach der Zuteilung von Grundmandaten in einem zweiten Ermittlungsverfahren erfolgt. Zahlreiche Wahlverfahren teilen Mandate in mehreren Schritten zu. \u00DCblich ist etwa auf der ersten Ebene die Zuteilung von Mandaten nach Wahlkreisen. Dabei werden in der Regel einerseits nicht alle Mandate vergeben, andererseits gehen auch erzielte Stimmen verloren. Um starke Ungleichgewichte auszugleichen, werden nicht vergebene Mandate und Reststimmen (zuvor nicht ber\u00FCcksichtigte Stimmen) mehrerer Wahlkreise in Wahlkreisverb\u00E4nden addiert und dort als Restmandate vergeben. Der Zweck eines Wahlverfahrens mit Restmandaten ist es, die Parteien wesentlich nach ihrem Stimmengewicht mit Mandaten zu versehen und eine allzu starke Bevorzugung gro\u00DFer Gruppen zu verhindern. Um die Kumulation relativ weniger Stimmen \u00FCber sehr viele Wahlkreise und damit die Zuteilung von Mandaten auch an sehr kleine Fraktionen zu verhindern, werden in zahlreichen L\u00E4ndern Listen, die unter einem bestimmten Stimmenanteil geblieben sind, vom Reststimmenverfahren ausgeschlossen (5-%-Klausel etc.)."@de . "Unter einem Restmandat oder Reststimmenmandat versteht man ein Mandat, dessen Zuteilung in einem Wahlverfahren nach der Zuteilung von Grundmandaten in einem zweiten Ermittlungsverfahren erfolgt. Zahlreiche Wahlverfahren teilen Mandate in mehreren Schritten zu. \u00DCblich ist etwa auf der ersten Ebene die Zuteilung von Mandaten nach Wahlkreisen. Dabei werden in der Regel einerseits nicht alle Mandate vergeben, andererseits gehen auch erzielte Stimmen verloren. Um starke Ungleichgewichte auszugleichen, werden nicht vergebene Mandate und Reststimmen (zuvor nicht ber\u00FCcksichtigte Stimmen) mehrerer Wahlkreise in Wahlkreisverb\u00E4nden addiert und dort als Restmandate vergeben."@de . "120071441"^^ . "Restmandat"@de . .