. "Resolution 1722 des UN-Sicherheitsrates"@de . . . . . "125473666"^^ . "Die Resolution 1722 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution unter Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen \u00FCber Bosnien-Herzegowina, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf seiner 5567. Sitzung am 21. November 2006 einstimmig angenommen wurde. Mit der Resolution wurde EUFOR, die Stabilisierungsstreitkraft der Europ\u00E4ischen Union, um zw\u00F6lf Monate verl\u00E4ngert. Mit der Resolution wurde au\u00DFerdem die Fortdauer der Pr\u00E4senz eines NATO-Hauptquartiers als Rechtsnachfolger der fr\u00FCheren SFOR-Mission genehmigt. EUFOR war erstmals am 22. November 2004 als Nachfolgemission zu SFOR eingesetzt worden."@de . . . . . . . . "Die Resolution 1722 des UN-Sicherheitsrates ist eine Resolution unter Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen \u00FCber Bosnien-Herzegowina, die vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen auf seiner 5567. Sitzung am 21. November 2006 einstimmig angenommen wurde. Mit der Resolution wurde EUFOR, die Stabilisierungsstreitkraft der Europ\u00E4ischen Union, um zw\u00F6lf Monate verl\u00E4ngert. Mit der Resolution wurde au\u00DFerdem die Fortdauer der Pr\u00E4senz eines NATO-Hauptquartiers als Rechtsnachfolger der fr\u00FCheren SFOR-Mission genehmigt. EUFOR war erstmals am 22. November 2004 als Nachfolgemission zu SFOR eingesetzt worden. Der Sicherheitsrat nimmt in seiner Entscheidung Bezug auf seine fr\u00FCheren Entscheidungen hinsichtlich des Gebietes des ehemaligen Jugoslawiens, insbesondere die Resolutionen 1031, 1088, 1423, 1491, 1551, 1575 und 1639, sowie auf den Dayton-Vertrag und seine Erg\u00E4nzungen und genehmigt die Verl\u00E4ngerung der Missionen der NATO und der Europ\u00E4ischen Union in Bosnien-Herzegowina um zw\u00F6lf Monate, also bis zum 21. November 2007. Die Resolution enth\u00E4lt eine Reihe von diplomatischen Formeln und technischen Regelungen, von denen eine der wichtigsten das Recht zur Selbstverteidigung der Einsatzkr\u00E4fte im Falle eines Angriffes oder eines drohenden Angriffs betrifft. In diesem Falle sind die Truppen berechtigt, alle erforderlichen Ma\u00DFnahmen zu ergreifen. Au\u00DFerdem wird betont, da\u00DF die Regierung von Bosnien-Herzegowina f\u00FCr die vollst\u00E4ndige Umsetzung des Friedensabkommens selbst verantwortlich ist und die Fortsetzung der internationalen Hilfe finanzieller, wirtschaftlicher und milit\u00E4rischer Art von der vollst\u00E4ndigen Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof f\u00FCr das fr\u00FChere Jugoslawien einschlie\u00DFlich der Auslieferung aller angeklagten Personen abh\u00E4ngt."@de . . "1981980"^^ .