"Remission ist im Handel bzw. Vertriebswesen die R\u00FCckgabe von Waren (sogenannten Remittenden) vom H\u00E4ndler an den Hersteller bzw. Verlag. Dabei wird zwischen einer k\u00F6rperlichen und einer k\u00F6rperlosen Remission unterschieden. Im ersten Fall wird das Warengut an den Hersteller bzw. Verlag zur\u00FCckgegeben und von diesem verrechnet bzw. gutgeschrieben, im zweiten Fall erfolgt keine R\u00FCckgabe (zum Beispiel bei Zeitungen/Zeitschriften, die wegen ihrer Tagesaktualit\u00E4t danach wertlos w\u00E4ren), sondern es erfolgt nur eine Verrechnung. Beispiel: \u201ERemission der Ware bis xx.xx.xxxx\u201C \u2013 Zeitpunkt, ab dem die Ware retourniert werden kann (etwa Kalender, die erst im neuen Jahr retourniert werden k\u00F6nnen). Im Verlagswesen unterscheidet man zwischen drei Arten des Nachweises einer erfolgten Remission: \n* Vollremission (Ganzst\u00FCckremission): Die H\u00E4ndler schicken zum Nachweis die ganze Zeitung zur\u00FCck. \n* Titelkopf-/Titelblattremission: Nur Titelbl\u00E4tter oder -k\u00F6pfe werden von den H\u00E4ndlern an die Verlage weitergeleitet, das spart Porto- bzw. Frachtkosten; den Rest der Zeitung vernichten die H\u00E4ndler. Diese Remissionsart wird heutzutage kaum noch angewandt. \n* K\u00F6rperlose Remission: Die Zeitungen werden komplett entsorgt und der Verlag erh\u00E4lt lediglich ein Warenflussprotokoll als Nachweis \u00FCber die Anzahl an verkauften Exemplaren, nicht jedoch \u00FCber die unverkauften Exemplare. Der Nachweis letzterer wird heutzutage \u00FCber ein l\u00FCckenloses elektronisches Erfassungssystem gew\u00E4hrleistet. Eine Variante der k\u00F6rperlosen Remission ist die Vertrauensremission, bei der der Verlag keine M\u00F6glichkeit zur Kontrolle der Angaben hat. In einigen amerikanischen B\u00FCchern findet sich der Hinweis, dass sich der Leser an den Verlag wenden soll, wenn das Buch keinen Umschlag mehr besitzt \u2013 eine Ma\u00DFnahme gegen den Missbrauch der Titelblattremission."@de . . "94458"^^ . . "Remission ist im Handel bzw. Vertriebswesen die R\u00FCckgabe von Waren (sogenannten Remittenden) vom H\u00E4ndler an den Hersteller bzw. Verlag. Dabei wird zwischen einer k\u00F6rperlichen und einer k\u00F6rperlosen Remission unterschieden. Im ersten Fall wird das Warengut an den Hersteller bzw. Verlag zur\u00FCckgegeben und von diesem verrechnet bzw. gutgeschrieben, im zweiten Fall erfolgt keine R\u00FCckgabe (zum Beispiel bei Zeitungen/Zeitschriften, die wegen ihrer Tagesaktualit\u00E4t danach wertlos w\u00E4ren), sondern es erfolgt nur eine Verrechnung."@de . "156958025"^^ . . . . . . "Remission (Handel)"@de .