"Die Reitabgabe des Landes Nordrhein-Westfalen ist \n* eine Abgabe, die f\u00FCr die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen bestimmt ist. \n* eine gruppenn\u00FCtzige Sonderabgabe. Nach \u00A7 51 des Landschaftsgesetzes von Nordrhein-Westfalen (LG NRW) ist das Reiten in freier Landschaft und im Wald nur erlaubt, wenn am Pferd beidseitig ein g\u00FCltiges Kennzeichen gef\u00FChrt wird. Mit der Ausgabe des Kennzeichens bzw. des Aufklebers daf\u00FCr, wird eine Abgabe erhoben. Sie betr\u00E4gt 25 Euro, f\u00FCr Reiterh\u00F6fe 75 Euro je Kennzeichen und Jahr."@de . . . . "155536793"^^ . "Die Reitabgabe des Landes Nordrhein-Westfalen ist \n* eine Abgabe, die f\u00FCr die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen bestimmt ist. \n* eine gruppenn\u00FCtzige Sonderabgabe. Nach \u00A7 51 des Landschaftsgesetzes von Nordrhein-Westfalen (LG NRW) ist das Reiten in freier Landschaft und im Wald nur erlaubt, wenn am Pferd beidseitig ein g\u00FCltiges Kennzeichen gef\u00FChrt wird. Mit der Ausgabe des Kennzeichens bzw. des Aufklebers daf\u00FCr, wird eine Abgabe erhoben. Sie betr\u00E4gt 25 Euro, f\u00FCr Reiterh\u00F6fe 75 Euro je Kennzeichen und Jahr. Zust\u00E4ndig f\u00FCr die Ausgabe der Kennzeichen sind die kreisfreien St\u00E4dte und Kreise als untere Landschaftsbeh\u00F6rden. Die vereinnahmten Mittel werden von der Bezirksregierung verwaltet und f\u00FCr die entsprechenden Ma\u00DFnahmen zur Verf\u00FCgung gestellt."@de . . . "Reitabgabe"@de . . . "8337195"^^ . .