. . . . . "Reiner Verm\u00F6gensschaden"@de . . "Unter \"reinem\" oder \"blo\u00DFem\" Verm\u00F6gensschaden versteht man im deutschen und \u00F6sterreichischen Schadenersatzrecht einen Verm\u00F6gensschaden, der ohne Eingriff in ein absolut gesch\u00FCtztes Rechtsgut (Leben, k\u00F6rperliche Integrit\u00E4t, Eigentum, etc) des Gesch\u00E4digten erfolgt ist. Ein derartiger Schaden kann sich beispielsweise in Umsatzeinbu\u00DFen, Fehlinvestitionen u. \u00C4. niederschlagen. Reine Verm\u00F6genssch\u00E4den werden grunds\u00E4tzlich nur bei vertraglicher Haftung ersetzt, da ansonsten die Gefahr der Haftungsausuferung best\u00FCnde. Bei gesetzlichen Schutzverh\u00E4ltnissen (Eltern, Vormund, Betreuer etc.) kommt Schadensersatz f\u00FCr Verm\u00F6genssch\u00E4den ebenfalls in Betracht (\u00A7 1833 BGB)."@de . "Unter \"reinem\" oder \"blo\u00DFem\" Verm\u00F6gensschaden versteht man im deutschen und \u00F6sterreichischen Schadenersatzrecht einen Verm\u00F6gensschaden, der ohne Eingriff in ein absolut gesch\u00FCtztes Rechtsgut (Leben, k\u00F6rperliche Integrit\u00E4t, Eigentum, etc) des Gesch\u00E4digten erfolgt ist. Ein derartiger Schaden kann sich beispielsweise in Umsatzeinbu\u00DFen, Fehlinvestitionen u. \u00C4. niederschlagen."@de . "153542130"^^ . . "228879"^^ .