. . "Reichsrat (\u00D6sterreich)"@de . "Der Reichsrat war von 1861 an das Parlament des Kaisertums \u00D6sterreich und von 1867 bis 1918 das Parlament der cisleithanischen Reichsh\u00E4lfte der nunmehrigen Doppelmonarchie \u00D6sterreich-Ungarn. Er bestand aus zwei Kammern, dem Herrenhaus und dem Abgeordnetenhaus. Einberufung, Vertagung und Schlie\u00DFung betrafen immer beide H\u00E4user des Parlaments. Beschl\u00FCsse wurden zum Gesetz, wenn ihnen beide H\u00E4user zugestimmt hatten, sie der Kaiser zum Zeichen seines Einverst\u00E4ndnisses unterzeichnet hatte und die Gegenzeichnung der verantwortlichen k.k. Minister erfolgt war. (F\u00FCr Finanzgesetze und Rekrutenaushebung galt, wenn die beiden H\u00E4user uneinig blieben, die kleinere Ziffer als bewilligt.) Die Gesetze wurden im Namen des Kaisers im Reichsgesetzblatt kundgemacht. Neben dem Reichsrat hatten die Landtage der Kronl\u00E4nder Cisleithaniens nur geringe Gesetzgebungskompetenzen. Sitz des Reichsrats war seit 4. Dezember 1883 das Parlamentsgeb\u00E4ude an der Ringstra\u00DFe in Wien, das heute Tagungsort des \u00F6sterreichischen Parlaments ist. Vorher hatte das Abgeordnetenhaus nur einen provisorischen Sitz in einem h\u00F6lzernen Geb\u00E4ude \u2013 ironisch Schmerling-Theater genannt \u2013 in der W\u00E4hringer Stra\u00DFe im 9. Wiener Gemeindebezirk."@de . . . . . . . . . "157368703"^^ . . . . "20110518160011"^^ . . . . . . . "356675"^^ . . . "Der Reichsrat war von 1861 an das Parlament des Kaisertums \u00D6sterreich und von 1867 bis 1918 das Parlament der cisleithanischen Reichsh\u00E4lfte der nunmehrigen Doppelmonarchie \u00D6sterreich-Ungarn. Er bestand aus zwei Kammern, dem Herrenhaus und dem Abgeordnetenhaus. Einberufung, Vertagung und Schlie\u00DFung betrafen immer beide H\u00E4user des Parlaments. Beschl\u00FCsse wurden zum Gesetz, wenn ihnen beide H\u00E4user zugestimmt hatten, sie der Kaiser zum Zeichen seines Einverst\u00E4ndnisses unterzeichnet hatte und die Gegenzeichnung der verantwortlichen k.k. Minister erfolgt war. (F\u00FCr Finanzgesetze und Rekrutenaushebung galt, wenn die beiden H\u00E4user uneinig blieben, die kleinere Ziffer als bewilligt.) Die Gesetze wurden im Namen des Kaisers im Reichsgesetzblatt kundgemacht. Neben dem Reichsrat hatten die Landtage der "@de . "Kurzinfo Reichsrat"^^ . .