. . . . "Reichsminister hie\u00DFen die Mitglieder der Provisorischen Zentralgewalt des kurzlebigen Deutschen Reiches von 1848/49 sowie die der Regierung des Deutschen Reichs zwischen 1919 und 1945. 1848/1849 handelten, anstelle der Organe des Deutschen Bundes, die Frankfurter Nationalversammlung als Parlament und die von ihr eingesetzte Provisorische Zentralgewalt als Regierung. Nach dem Zentralgewaltgesetz vom 28. Juni 1848 ernannte der Reichsverweser die Reichsminister. Mit dem Ende der Zentralgewalt am 20. Dezember endete auch die T\u00E4tigkeit der Reichsminister. Verfassungsorgane der Weimarer Republik"@de . "158175820"^^ . . . "Reichsminister"@de . "1071725"^^ . "Reichsminister hie\u00DFen die Mitglieder der Provisorischen Zentralgewalt des kurzlebigen Deutschen Reiches von 1848/49 sowie die der Regierung des Deutschen Reichs zwischen 1919 und 1945. 1848/1849 handelten, anstelle der Organe des Deutschen Bundes, die Frankfurter Nationalversammlung als Parlament und die von ihr eingesetzte Provisorische Zentralgewalt als Regierung. Nach dem Zentralgewaltgesetz vom 28. Juni 1848 ernannte der Reichsverweser die Reichsminister. Mit dem Ende der Zentralgewalt am 20. Dezember endete auch die T\u00E4tigkeit der Reichsminister. In der Zeit des vorangehenden Deutschen Kaiserreichs zwischen 1871 und 1918 gab es keine kollegiale Reichsregierung mit Ministern, sondern nur einen Reichskanzler als einzigem verantwortlichen Minister. Die Staatssekret\u00E4re der obersten Reichsbeh\u00F6rden, der Reichs\u00E4mter, waren Untergebene des Kanzlers. Anstelle von Reichsregierung sprach man ausweichend von \u201EReichsleitung\u201C. In der Weimarer Republik von 1919 bis 1933 waren die Reichsminister neben dem Reichskanzler die weiteren Mitglieder der Reichsregierung als Kollegialorgan, ernannt vom Reichspr\u00E4sidenten auf Vorschlag des Reichskanzlers. Ein Kanzler oder Minister musste zur\u00FCcktreten, wenn eine Mehrheit des Reichstages dies verlangte. Im Jahr 1919, unter dem Gesetz \u00FCber die vorl\u00E4ufige Reichsgewalt, lautete die Amtsbezeichnung des Reichskanzlers zun\u00E4chst Pr\u00E4sident des Reichsministeriums (auch Reichsministerpr\u00E4sident). In der Zeit des Nationalsozialismus zwischen 1933 und 1945 wurden die Reichsminister seit 1934 von Adolf Hitler als \u201EF\u00FChrer und Reichskanzler\u201C ernannt und waren ihm allein verantwortlich (F\u00FChrerprinzip). Verfassungsorgane der Weimarer Republik"@de . . . .