"Das Reichsknappschaftsgesetz (RKG) war in Deutschland von 1924 bis 1991 die Rechtsgrundlage f\u00FCr die bergknappschaftliche Sozialversicherung. Das RKG wurde mehrmals grundlegend ge\u00E4ndert und dabei auch an ver\u00E4nderte rentenversicherungsrechtliche Situationen angepasst, so etwa mit dem Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz (KnVNG) vom 21. Mai 1957 (BGBl. I S. 533)."@de . . . . "1924-01-01"^^ . . . . "RKG"^^ . "822"^^ . "1923-06-23"^^ . . "\u00FCberw. 1. Januar 1990"^^ . . "Das Reichsknappschaftsgesetz (RKG) war in Deutschland von 1924 bis 1991 die Rechtsgrundlage f\u00FCr die bergknappschaftliche Sozialversicherung. Das RKG wurde mehrmals grundlegend ge\u00E4ndert und dabei auch an ver\u00E4nderte rentenversicherungsrechtliche Situationen angepasst, so etwa mit dem Knappschaftsrentenversicherungs-Neuregelungsgesetz (KnVNG) vom 21. Mai 1957 (BGBl. I S. 533). Der Regelungsgehalt des RKG ging u. a. zusammen mit dem des Angestelltenversicherungsgesetzes und Teilen der Reichsversicherungsordnung zum 1. Januar 1992 im SGB VI auf, das noch einige knappschaftliche Besonderheiten vorsieht. Das das RKG begleitende Einf\u00FChrungsgesetz zum Reichsknappschaftsgesetz vom 23. Juni 1923 (RGBl. I S. 454) wurde zum 1. Januar 1992 praktisch gegenstandslos."@de . . . "7347708"^^ . . "(1. Januar 1965 )"^^ . "Reichsknappschaftsgesetz"^^ . "158297716"^^ . "Art. 9 G vom 18. Dezember 1989"^^ . "1992-01-01"^^ . "Reichsknappschaftsgesetz"@de . "1926-07-01"^^ .