"Die Reichsabgaben im Post- und Telegraphenverkehr gab es zwischen 1916 und 1919. Sie wurde w\u00E4hrend des Ersten Weltkrieges durch das \u201EGesetz vom 21. Juni 1916 betr. eine mit dem Post- und Telegraphengeb\u00FChren zu erhebende au\u00DFerordentliche Reichsabgabe\u201C eingef\u00FChrt. Die Reichsabgabe wurde ebenfalls mit den Postanstalten im Generalgouvernement Warschau und im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (Baltische L\u00E4nder und Litauen) erhoben."@de . "Die Reichsabgaben im Post- und Telegraphenverkehr gab es zwischen 1916 und 1919. Sie wurde w\u00E4hrend des Ersten Weltkrieges durch das \u201EGesetz vom 21. Juni 1916 betr. eine mit dem Post- und Telegraphengeb\u00FChren zu erhebende au\u00DFerordentliche Reichsabgabe\u201C eingef\u00FChrt. Die Reichsabgabe machte sich als erste allgemeine Erh\u00F6hung der Postgeb\u00FChren seit dem Bestehen des Deutschen Reichs bemerkbar, obwohl die Einnahmen aus der Abgabe keine Einnahmen der Reichspostverwaltung bildeten, sondern der Reichskasse unmittelbar zuflossen (Verrechnung im Haushalt der Allgemeinen Finanzverwaltung). Die eigent\u00FCmliche Form der Reichsabgabe als Geb\u00FChrenzuschlag wurde mit R\u00FCcksicht auf die Dringlichkeit des Geldbedarfs gew\u00E4hlt, um die zeitraubenden Vorermittlungen f\u00FCr eine grunds\u00E4tzliche Tarifumgestaltung bei den drei beteiligten Postverwaltungen (Reichspost, Bayern und W\u00FCrttemberg) zu vermeiden und auch die inneren Geb\u00FChren vom K\u00F6nigreich Bayern und K\u00F6nigreich W\u00FCrttemberg mit zu erfassen. Au\u00DFerdem lie\u00DFen sich die Zuschl\u00E4ge ohne Neufestsetzung der Geb\u00FChren wieder aufheben. Die mit den Postgeb\u00FChren erhobene Reichsabgabe betraf nur die Hauptgattungen der Postsendungen, die eine Belastung am ehesten zu vertragen schienen und den n\u00F6tigen Ertrag versprachen. Geb\u00FChrenfreie Sendungen und der gr\u00F6\u00DFte Teil der Feldpostsendungen waren davon befreit. Auslandssendungen konnten ihr, der bestehenden Vertr\u00E4ge wegen, nur unterworfen werden, soweit sich die beteiligten Staaten damit einverstanden erkl\u00E4rten. Reichsabgaben wurden im Auslandsverkehr daher nur im Verkehr mit \u00D6sterreich, Ungarn, Liechtenstein und Luxemburg erhoben. Verrechnet wurde die Steuer durch gew\u00F6hnliche Postfreimarken. Die Reichsabgabe wurde ebenfalls mit den Postanstalten im Generalgouvernement Warschau und im Postgebiet des Oberbefehlshabers Ost (Baltische L\u00E4nder und Litauen) erhoben. Die Reichsabgabe wurde am 18. Juni 1917 ge\u00E4ndert und durch das \u201EGesetz, betr. Ab\u00E4nderung des Gesetzes betr. eine mit dem Post- und Telegraphengeb\u00FChren zu erhebende au\u00DFerordentliche Reichsabgabe, vom 26. Juli 1918\u201C noch erh\u00F6ht; sie fand ihr Ende mit dem \u201EGesetz \u00FCber Postgeb\u00FChren vom 8. September 1919\u201C."@de . . . . "Reichsabgabe"@de . . . . . "1894752"^^ . . "151111403"^^ . . .