. "1184024"^^ . . "Regensburger Teilungsvertrag"@de . "Der Regensburger Teilungsvertrag kam zustande, als die Hohenzollern 1541 die Grenzen zwischen ihren F\u00FCrstent\u00FCmern Ansbach und Kulmbach neu festlegten. Diese beiden Territorien waren entstanden, als 1486 die Burggrafschaft N\u00FCrnberg (die fr\u00E4nkischen Stammlande der Hohenzollern) entsprechend der Dispositio Achillea aufgeteilt worden war. Ein weiterer Passus des Vertrages betraf die Unteilbarkeit der Mark Brandenburg. Diese war bereits in der Dispositio Achillea formuliert worden und wurde nun als dauerhafte g\u00FCltige Regelung festgeschrieben."@de . . . . . "Der Regensburger Teilungsvertrag kam zustande, als die Hohenzollern 1541 die Grenzen zwischen ihren F\u00FCrstent\u00FCmern Ansbach und Kulmbach neu festlegten. Diese beiden Territorien waren entstanden, als 1486 die Burggrafschaft N\u00FCrnberg (die fr\u00E4nkischen Stammlande der Hohenzollern) entsprechend der Dispositio Achillea aufgeteilt worden war. Die Burggrafschaft N\u00FCrnberg hatte haupts\u00E4chlich aus dem untergebirgischen Land um Ansbach und dem obergebirgischen Land um Kulmbach und Bayreuth bestanden (der Begriff Gebirge bezog sich dabei auf das Muggendorfer Gebirge \u2013 die damals \u00FCbliche Bezeichnung der Fr\u00E4nkischen Schweiz).Bei der 1486 vorgenommenen Landesteilung war aus dem untergebirgischen Gebietsteil das F\u00FCrstentum Ansbach gebildet worden, w\u00E4hrend mit dem zweiten Teil das F\u00FCrstentum Kulmbach geschaffen worden war. Diese Teilung hatte allerdings nur die geografischen Gegebenheiten ber\u00FCcksichtigt, nicht jedoch die wirtschaftliche Ertragskraft der beiden neuen F\u00FCrstent\u00FCmer. Durch die Kargheit des obergebirgischen Landes waren die dort erzielten Eink\u00FCnfte n\u00E4mlich deutlich geringer, als im fruchtbareren untergebirgischen Land. Der Regensburger Teilungsvertrag beseitigte dieses Ungleichgewicht und schuf zwei \u00F6konomisch gleichwertige Territorien. Dazu wurden einige untergebirgische Gebiete (haupts\u00E4chlich um Erlangen und Neustadt a. d. Aisch) endg\u00FCltig an das F\u00FCrstentum Kulmbach angegliedert (nachdem sie bereits vorher zeitweilig von der Residenz Kulmbach aus regiert worden waren). Als Bemessungsgrundlage f\u00FCr die gleichm\u00E4\u00DFige Aufteilung wurden dabei die durchschnittlichen Einnahmen der Jahre 1533 bis 1539 herangezogen. Ein weiterer Passus des Vertrages betraf die Unteilbarkeit der Mark Brandenburg. Diese war bereits in der Dispositio Achillea formuliert worden und wurde nun als dauerhafte g\u00FCltige Regelung festgeschrieben. Der Anlass f\u00FCr den 23. Juli 1541 abgeschlossenen Regensburger Teilungsvertrag war die Regierungs\u00FCbernahme von Albrecht Alcibiades im F\u00FCrstentum Kulmbach. Albrecht Alcibiades war nach dem fr\u00FChen Tod seines Vaters Kasimir von Brandenburg-Kulmbach von seinem Onkel und Vormund Georg dem Frommen erzogen worden, der f\u00FCr die Zeit seiner Minderj\u00E4hrigkeit auch die Regentschaft im Kulmbacher Landesteil \u00FCbernommen hatte. Nachdem Albrecht Alcibiades vollj\u00E4hrig geworden war, einigte er sich mit seinem Onkel im Regensburger Teilungsvertrag in einvernehmlicher Weise auf die neuen Grenzen seines F\u00FCrstentums."@de . . "117228134"^^ . . . .