. . . "8835400"^^ . "Eine Rechtsquelle bezeichnet nach der modernen Auffassung den \u201EErkenntnisgrund f\u00FCr etwas als Recht\u201C. Diese Definition wurde von Alf Ross im Jahre 1929 publiziert und ist bis heute weitgehend anerkannt. Rechtsquellen k\u00F6nnen unterschieden werden in \n* Rechtserzeugungsquellen, die die Vorstellungen und das Verhalten der Betroffenen umfassen, welche das Recht bestimmen; \n* Rechtswertungsquellen, die allgemeine Ma\u00DFst\u00E4be wie z. B. Gerechtigkeit oder Freiheit umfassen; \n* Rechtserkenntnisquellen, die Rechtsquellen im engeren Sinne, also z. B. die jeweilige Verfassung, v\u00F6lkerrechtliche Vertr\u00E4ge, Gesetze, Verordnungen, Satzungen, Verwaltungsvorschriften, Gewohnheitsrecht oder Pr\u00E4zedenzf\u00E4lle. Grunds\u00E4tzlich gibt es in den Staaten, deren Gef\u00FCge oder Verfassung nur eine Gewalt kennt, die die Kompetenz zum Erlass von Rechtss\u00E4tzen hat, nur eine Rechtsquelle. Mehrere Normgeber, wie sie in modernen, demokratischen und pluralistischen Staaten \u00FCblich sind, f\u00FChren zu unterschiedlichen Arten von Rechtsquellen und Rechtss\u00E4tzen. Die Rechtsquellen werden \u00FCblicherweise von der Verfassung vorgegeben."@de . . . . . . . . . "158266965"^^ . "Rechtsquelle"@de . . . "Eine Rechtsquelle bezeichnet nach der modernen Auffassung den \u201EErkenntnisgrund f\u00FCr etwas als Recht\u201C. Diese Definition wurde von Alf Ross im Jahre 1929 publiziert und ist bis heute weitgehend anerkannt. Rechtsquellen k\u00F6nnen unterschieden werden in"@de . . . . . .